Zum Inhalt springen

Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.

Egal, ob du 18 bist oder jünger – beim Wohnen und Mieten kommen einige rechtliche Dinge auf dich zu.

Bis 18 Jahre

Bis du 18 Jahre alt bist bestimmen deine Erziehungsberechtigten, wo du wohnst. Du kannst auch nur mit ihrem Einverständnis ausziehen.

Weil du noch nicht volljährig und somit nicht voll geschäftsfähig bist, gibt es einiges zu beachten – zum Beispiel brauchst du ihre Zustimmung, um einen Mietvertrag zu unterschreiben.

Wichtige Infos dazu findest du auf der Jugendportal-Webseite Kenn‘ dein Recht.

Ab 18 Jahren

Ab 18 Jahren kannst du grundsätzlich selbst entscheiden, wo du wohnst.

Mit 18 Jahren können dich deine Erziehungsberechtigten nicht einfach rauswerfen. Solange du dich noch nicht selbst finanzieren kannst, müssen sie für deine Unterkunft sorgen (Unterhaltspflicht). Das bedeutet, du kannst entweder zu Hause wohnen oder bekommst finanzielle Unterstützung für Miete, Essen, Ausbildung oder Kleidung. Umgekehrt kannst du nicht einfach ausziehen und Unterhalt verlangen, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist. Hierfür müsste schon ein triftiger Grund vorliegen, zum Beispiel eine weit entfernte Ausbildungsstätte.

Probleme? Das kannst du tun!

Deine Erziehungsberechtigten zahlen dir keinen Unterhalt? Oder du hast eine schwierige Situation zu Hause (zum Beispiel Gewalt) und willst ausziehen, obwohl du noch nicht 18 Jahre alt bist? Dann hol dir Hilfe bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendhilfe in deiner Bezirkshauptmannschaft.

Für dich relevant
aha info, Leben A-Z

Wohnkosten

Einmalige Kosten Kaution Für viele Wohnungen musst du eine sogenannte Kaution zahlen. Das ist eine Sicherheit für die Vermieter*innen, falls Schäden entstehen sollten. Wenn du ausziehst und mit der Wohnung alles in Ordnung ist, bekommst du das Geld zurück. Ablöse Sind in der Wohnung schon Möbel oder eine Küche, musst du oft eine Ablöse zahlen. […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Stellung (Musterung)

Was bedeutet „Stellungspflicht“? In Österreich müssen männliche Staatsbürger ab 17 Jahren zum Wehrdienst („Stellungspflicht“). Das heißt: Etwa zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du per Post eine Einladung zum „Musterungstermin“. Das ist ein zweitägiger Check deiner Fitness (körperlich und psychisch). Wenn du nicht erscheinst, kann das laut Gesetz Ärger geben (Geldstrafe von bis zu […]

Mehr erfahren
aha info, MultiplikatorInnen

ESK-Aufnahmeorganisationen

Der ESK-Freiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren über einen längeren Zeitraum in einem anderen Land in einer gemeinnützigen Einrichtung im Sozial-, Kultur- und/oder Umweltbereich mitzuhelfen. Ziele dabei sind: Solidarität, Akzeptanz, Diversität und Inklusion sind dabei wichtige Eckpfeiler. Aktuelle Aufnahmeorganisationen in Vorarlberg Detaillierte Projektbeschreibungen der derzeitigen Aufnahmeorganisationen in Vorarlberg (Englisch): Ihr möchtet Freiwillige […]

Mehr erfahren

aktualisiert 02/2025