Möchtest du herausfinden, welcher Beruf zu dir passt und erste Erfahrungen in einem Beruf sammeln? Dann mach ein Praktikum!
Hier geht's um ...
- Bewerbungstipps
- Praktikumsbörsen
Warum ein Praktikum machen?
Bei einem Praktikum kannst du das, was du in der Schule lernst, in der Arbeitswelt ausprobieren. Du bekommest einen guten Einblick in Berufe und kannst testen, ob dir ein Job gefällt.
Voraussetzungen
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht fertig haben. Unter 15 Jahren gibt es die Möglichkeit zu schnuppern.
Freiwilliges Praktikum
Ein Freiwilliges Praktikum kannst du zum Beispiel in den Ferien, vor einer Ausbildung oder einem Studium machen. Es hilft dir, dich zu orientieren, die Zeit sinnvoll zu nützen und berufliche Erfahrungen zu sammeln. Wie lange das Praktikum dauert, vereinbarst du direkt mit dem*der Arbeitgeber*in.


Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum gehört zu deiner Ausbildung in der Schule, an der Hochschule oder im Studium. Manche Ausbildungen verlangen ein Praktikum schon vor dem Start. Bei anderen ist es während der Ausbildung vorgesehen. Die Dauer des Praktikums ist dabei oft festgelegt. Wichtig ist, dass du Aufgaben machst, die zu deiner Ausbildung passen.
Pflichtpraktikum in Österreich oder im Ausland?
Du kannst ein Pflichtpraktikum in Österreich oder im Ausland machen.
Infos zu Pflichtpraktika in Österreich findest du in diesem Video:
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Ein Praktikum im Ausland bringt einige Vorteile:
- Du machst viele neue Erfahrungen.
- Du lernst andere Kulturen kennen.
- Du entwickelst deine Persönlichkeit weiter.
- Du bekommst Einblicke in andere Arbeitsweisen.
- Du erweiterst deinen Horizont.
- Ein Auslandspraktikum ist auch gut für deinen Lebenslauf.
Über Erasmus+ kannst du für ein Pflichtpraktikum im Ausland manchmal finanzielle Unterstützung bekommen – aber nur, wenn es sich um ein Praktikum im Bereich der Berufsausbildung dreht.
Erasmus+
Ein Erasmus+-Praktikum ist ein gefördertes Praktikum im Ausland. Es ist für Studierende, Lehrlinge, Schüler*innen und Absolvent*innen bis zu 12 Monaten nach ihrem Abschluss. Das Praktikum dauert meistens zwei bis 12 Monate. Dabei sammelst du Berufserfahrung, lernst Sprachen und andere Kulturen kennen.
Informationen findest du auf der Webseite der Nationalagentur – des OeAD unter dem Bereich „Berufsbildung“.
Deine erste Ansprechperson ist deine Schule, dein Lehrbetrieb oder deine Universität/Hochschule. Sie müssen dir Inhalt und Dauer des Praktikums bestätigen.
Achtung
Versicherungen
Unfallversicherung
- Bei einem bezahlten Praktikum bist du meistens unfallversichert.
- Bei einem unbezahlten Praktikum bist du nur dann versichert, wenn du „betrieblich eingegliedert“ bist – das heißt, wenn du im Betrieb wie ein*e Mitarbeiter*in mit festen Zeiten und klaren Aufgaben arbeitest. In diesem Fall muss der Betrieb, dich bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anzumelden.
Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
- Du bist nur versichert, wenn du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienst (Stand 2026: € 551,10 pro Monat).
- Verdienst du weniger, bist du nicht automatisch krankenversichert. Dann brauchst du entweder eine Mitversicherung (zum Beispiel über deine Eltern) oder eine freiwillige Versicherung.
Was tun, wenn das Praktikum unbezahlt ist?
Bei einem unbezahlten Praktikum gibt es oft keinen automatischen Versicherungsschutz – das ist ein Risiko. Kläre vorab ab, ob der Betrieb dich unfallversichert (zum Beispiel über die AUVA). Überlege, ob du dich freiwillig krankenversichern musst, wenn du nicht mitversichert bist.


Rechte und Pflichten
Bevor du ein Praktikum machst, ist wichtig zu klären, ob es wie ein Arbeitsverhältnis oder wie ein Ausbildungsverhältnis behandelt wird. Freiwillige Praktika und Pflichtpraktika können beides sein.
Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis besteht dann, wenn typische Merkmale von echter Arbeit überwiegen.
Das sind zum Beispiel:
- Eingliederung in den Arbeitsablauf: Du arbeitest wie andere Personen im Betrieb mit.
- Weisungsgebundenheit: Du musst dich an deine Aufgaben, deinen Arbeitsort und deine Arbeitszeiten laut deinem Arbeitsvertrag zwischen dir und deinem*deiner Chef*in halten.
- Persönliche Arbeitspflicht: Du musst die Arbeit selbst erledigen.
Wenn dein Praktikum wie ein Arbeitsverhältnis ist, hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer*innen. Du bringst dem Unternehmen eine persönliche Arbeitsleistung.
Deine Rechte sind zum Beispiel:
- Anspruch auf einen angemessenen oder kollektivvertraglichen Lohn
- bezahlte Krankenstandstage
- Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Anspruch auf Urlaub
Deine Pflichten sind zum Beispiel:
- Arbeitszeiten einhalten
- Aufgaben erledigen
- Anweisungen befolgen
Mehr Infos findest du hier.
Ausbildungsverhältnis
Bei einem Praktikum als Ausbildungsverhältnis geht es ums Lernen und darum, einen Beruf kennenzulernen. Es muss für dich eine Ansprechperson geben, der du Fragen stellen und von der du etwas lernen kannst. Du sollst das, was du in deiner Ausbildung lernst, in der Praxis üben können und unter Anleitung möglichst viele unterschiedliche Dinge ausprobieren dürfen. Im Vordergrund steht also der Ausbildungszweck – nicht, dass du eine bestimmte Arbeitsleistung erbringst.
Hier hast du kein Recht auf eine Mindestbezahlung. Trotzdem wird immer eine Praktikumsvereinbarung mit dem Betrieb gemacht.
Beim Ausbildungsverhältnis bekommst du kein Gehalt, nur eventuell ein Taschengeld. Wenn du krank bist, bekommst du keine Weiterzahlung. Du hast keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld.
Wichtig
Die rechtliche Situation von Praktikant*innen ist nicht immer klar. Wenn du Fragen hast, kannst du dich an die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft oder die Wirtschaftskammer wenden. Die Kontaktdaten findest du auf www.arbeiterkammer.at, www.gpa.at/die-gpa/bundeslaender/vorarlberg und www.wko.at.


Checkliste vor, während und nach dem Praktikum
Vor dem Praktikum
Vergleiche das Pflichtpraktikum und den Lehrplan
- Pflichtpraktika müssen zum Lehrplan passen. Im Lehrplan ist festgelegt, welche Aufgaben du im Betrieb machen sollst und was du dabei lernen musst. Klär mit deiner Schule ab, ob das Praktikum angerechnet wird.
- Vereinbare vorab, was in der Bestätigung am Ende stehen soll – besonders im Hinblick auf die zu erreichenden Lernziele. vor allem in Hinblick auf die zu erreichenden Lernziele.
- Überleg dir, was du dir vom Praktikum erwartest und was du lernen möchtest. Mach dir dazu auch Notizen.
Suche eine Praktikumsstelle
- Viele Jugendliche finden ihre Praktikumsstelle über Eltern, Verwandte, Bekannte oder Freund*innen. Verlass dich aber nicht darauf, sondern suche selbst aktiv nach Praktikumsstellen. Deine Schule hat vielleicht eine Liste mit Praktikumsbetrieben. Lehrpersonen oder Schüler*innen aus höheren Klassen können dir auch Tipps geben. Frage dich: Hast du alle Betriebe in deiner Nähe kontaktiert, die zu deiner gewünschten Branche passen?
- Mach dir eine Liste mit allen Betrieben, die du kontaktierst. Damit behältst du den Überblick. Wenn du für dein Pflichtpraktikum keine Stelle findest, kannst du diese Liste in der Schule zeigen und damit nachweisen, dass du dich um eine Stelle bemüht hast.
- Achte darauf, dass deine Bewerbung aktuell und gut gemacht ist. Informiere dich über den Betrieb und schreibe das in dein Motivationsschreiben. Bereite dich gut auf das Bewerbungsgespräch vor: Kenne deine Stärken und stelle Fragen.
- Klär im vorhin ab, ob dein Praktikum ein Arbeits- oder ein Ausbildungsverhältnis ist.
- Kläre folgende Punkte ab und halte sie schriftlich fest: deine genauen Aufgaben, der Beginn und das Ende deines Praktikums, deine Arbeitszeit, die Entlohnung in einem Arbeitsvertrag und deine Kolletivvertrags-Zugehörigkeit
- Wenn du etwas unterschreiben sollst (Arbeitsvertrag, Dienstzettel oder Praktikumsvereinbarung), lies alles genau durch. Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst. Du kannst es auch von der Arbeiterkammer prüfen lassen. Leg fest, wann deine tägliche Arbeitszeit beginnt und endet. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten vereinbare deine freien Tage vorher. Achtung: Wenn du unter 18 Jahre alt bist, darfst du keine Überstunden machen!


Während dem Praktikum
Überprüfe die Anmeldung zur Sozialversicherung
Wenn dein Praktikum ein Arbeitsverhältnis ist, muss dich der Betrieb bei der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) anmelden. Verdienst du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2026: 551,10 Euro), bist du vollversichert. Das heißt: Du bist kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Verdienst du unter der Geringfügigkeitsgrenze, musst du zumindest unfallversichert werden.
Mache Notizen zur Arbeitszeit und zu deinen Aufgaben
Schreibe jeden Tag auf, wie lange du gearbeitet hast und was du gemacht hast. Das hilft dir später beim Praktikumsbericht für die Schule. Wenn es Probleme im Praktikum gibt, kannst du deine Notizen als Nachweis verwenden.
Überprüfe die Lernfortschritte und Ausbildungsziele
Überprüfe während des Praktikums immer wieder, ob die vereinbarten Punkte eingehalten werden. Schau auch, ob deine Erwartungen erfüllt werden und ob du das lernst, was ausgemacht wurde.


Nach dem Praktikum
Hol dir eine Praktikumsbestätigung
Am Ende des Praktikums musst du eine Praktikumsbestätigung bekommen. Bei einem Pflichtpraktikum brauchst du sie für die Schule. Für andere Praktika ist sie gut für spätere Bewerbungen. Wenn dein Praktikum ein Arbeitsverhältnis war, hast du Anspruch auf ein Dienstzeugnis.
Besprich dein Praktikum
Sprich nach dem Praktikum mit deinen Lehrpersonen oder mit der Ansprechperson im Betrieb. Überlegt gemeinsam, welche Erfahrungen und Werte du mitnimmst und was du anderen weitergeben kannst.
Hol dir Geld zurück!
- Das Geld aus einem Pflichtpraktikum ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen. Wenn du im Jahr weniger als 14.769 Euro (Stand: 2026) verdienst, kannst du dir die Lohnsteuer innerhalb von fünf Jahren über die Arbeitnehmer*innenveranlagung vom Finanzamt zurückholen. Wenn du unter dieser Grenze bleibst und Sozialversicherung zahlst, kannst du das dort auch angeben. Dann bekommst du die sogenannte Negativsteuer zurück.
- Wenn dir Geld von deinem Praktikum nicht bezahlt wurde (zum Beispiel Urlaubsersatz oder Überstunden), sollst du deinen*deine Chef*in sofort und schriftlich um die Auszahlung bitten.
- Wenn es Probleme gibt, melde dich schnell beim Betriebsrat, bei der zuständigen Gewerkschaft oder bei der Arbeiterkammer.
Praktikumsbörsen
- aha Ferien- und Nebenjobbörse
- AMS Jobroom
- Ländlejob
- Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Bewerbungstipps
Was du bei der Bewerbung für dein Praktikum, deinen Ferien- oder Nebenjob wissen musst, findest du hier: Bewerbungsgespräch und Bewerbungsunterlagen.
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aktualisiert 02/2026
