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Pflichtschule


Der Pflichtschulabschluss ermöglicht dir, eine berufsbildende mittlere Schule (BMS), eine allgemeinbildende höhere Schule (AHS) oder eine berufsbildende höhere Schule (BHS) zu besuchen. Außerdem erhöht er deine Chancen auf eine Lehre. 

Allgemeine Schulpflicht

In Österreich müssen alle Kinder, die hier leben, zur Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem ein Kind am oder vor dem 1. September sechs Jahre alt wird, und dauert neun Schuljahre.

Um die Schulpflicht zu erfüllen, besuchen Kinder folgende Schulen:

1. bis 4. Schuljahr:

  • Volksschule (VS)
  • Dauer: vier Schuljahre
  • normalerweise für Kinder von 6 bis 10 Jahren

Wird im 1. Schuljahr festgestellt, dass das Kind noch nicht reif für die Schule ist, muss es in die Vorschule wechseln.

5. bis 8. Schuljahr:

9. Schuljahr:

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Andere Schulformen

Sonderschule

Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können eine Sonderschule besuchen. Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dem Unterricht nicht folgen können.

Privatschule, Unterricht zu Hause oder Schule im Ausland

Kinder, die schulpflichtig sind, können auch auf andere Weise lernen, zum Beispiel in einer Privatschule, durch Unterricht zu Hause oder in einer Schule im Ausland. Das muss aber der Bildungsdirektion gemeldet werden, die prüfen muss, ob dieser Unterricht gleich gut ist wie der an öffentlichen Schulen.

Begabungs- und Begabtenförderung

Hier geht es darum, die Persönlichkeit und besondere Fähigkeiten oder Interessen der Schüler*innen zu fördern. Eine solche Förderung wird zum Beispiel überlegt, wenn ein*e Schüler*in eine Klasse überspringen könnte.
Kontakt: Österreichische Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsförderung

Zugezogene Kinder und Jugendliche aus dem Ausland

Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, werden je nach Alter in die unterschiedlichen Schulstufen eingestuft und einer Klasse zugewiesen. Danach werden ihre Deutschkenntnisse geprüft. Sollten diese nicht ausreichend sein, gibt es Unterstützung in einer Deutschförderklasse. Für die Anmeldung können sich die Familien direkt an die Schule im jeweiligen Wohnortsprengel wenden. Auskunft zur passenden Volks- oder Mittelschule gibt es in der jeweiligen Gemeinde. Weitere Infos und den genauen Ablauf bekommen die Familien dann von der jeweiligen Sprengelschule.

Pflichtschulabschluss nachholen

Den Pflichtschulabschluss kann man nach der Schulpflicht nachholen.

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Förderungen

Weitere Infos

 

 

aktualisiert 11/2024