Praktisch und schnell – so kennt man die Fortbewegungsmittel auf zwei kleinen Rädern. Erfahre hier in diesem Beitrag über die unterschiedlichen Modelle mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Kleinfahrzeuge Zu Kleinfahrzeugen, die mit eigener Muskelkraft betrieben werden, zählen Micro-Scooter, Tretroller, Skateboards oder Kinderfahrräder. Daneben gibt es auch noch das „fahrzeugähnliche Spielzeug“. Dazu gehören zum Beispiel Snakeboards, Kickboards, Waveboards, Dreiräder, Tretautos und Sidewalker für Kinder. Wo darfst du damit fahren? Wenn du langsam fährst und dabei keine Fußgänger*innen oder den Verkehr störst, darfst du die oben genannten Fahrzeuge auf diesen Wegen benutzen: Gehweg oder Gehsteig Spiel- oder Wohnstraßen Fußgängerzonen Achtung: Mit Kleinfahrzeugen oder einem „fahrzeugähnlichen Spielzeug“ darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Wie alt musst du sein? Wenn du über acht Jahre alt bist, darfst du nur dann allein mit einem Kleinfahrzeug im öffentlichen Verkehr unterwegs sein, wenn du es mit eigener Muskelkraft bewegst. Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von Fahrädern einen Helm tragen. Die „fahrzeugähnlichen Spielzeuge“ fallen nicht unter die Fahrradverordnung, daher besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Es ist jedoch immer sinnvoll, dich zu schützen und einen Helm zu tragen. Elektro-Scooter Elektro-Scooter (E-Scooter) sind Miniroller, die höchstens 600 Watt haben und/oder nicht mehr als 25 km/h fahren. Wo darfst du damit fahren? Du musst die Verkehrsregeln beachten, die auch für Radfahrer*innen gelten. Vor allem gilt die Regel, Radwege zu nutzen. Straße Du darfst die öffentliche Straße nutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Geh- und Radweg Es ist verboten, Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen zu gefährden oder zu behindern. Auf einem Geh- und Radweg, der durch eine Sperrlinie getrennt ist, darfst du nur den Teil für Radfahrer*innen befahren. Wenn es einen Geh- und Radweg gibt, den du nicht benutzen musst, kannst du entweder diesen oder die öffentliche Straße nutzen. Spiel- oder Wohnstraßen In Spiel- oder Wohnstraßen musst du langsam fahren, um Fußgänger*innen nicht zu gefährden. Wie alt musst du sein? Wenn du unter 12 Jahre alt bist und einen E-Scooter benutzt, muss dich jemand über 16 Jahre beaufsichtigen. Auf Spiel- oder Wohnstraßen, die für Autos gesperrt sind, darfst du ohne Begleitung fahren. Wenn du einen Radausweis hast, darfst du auch allein fahren. Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von E-Scootern & Co einen Helm tragen. Zu zweit auf dem E-Scooter fahren? Eine zweite Person darf nicht am E-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe. Ausstattung E-Scooter müssen folgendermaßen ausgestattet sein: funktionierende Bremse Rückstrahler oder -folien: vorne weiß, hinten rot und seitlich gelb Bei Dunkelheit: weißes Licht vorne und rotes Licht hinten Benzin-Scooter freepik.com Benzin-Scooter sind zweirädrige Kraftfahrzeuge, die mit einem Benzinmotor laufen und für eine Person gebaut sind. Benzin-Scooter, die bis max. 10 km/h fahren werden als Kraftfahrzeug eingestuft. Benzin-Scooter, die schneller als 10 km/h fahren werden als Mopeds eingestuft. Wie alt musst du sein und brauchst du einen Führerschein? Wenn dein Benzin-Scooter nur max. 10 km/h schnell fährt, dann brauchst du keinen Führerschein. Du musst allerdings mindestens 16 Jahre alt sein. Bei einem Benzin-Scooter, der schneller als 10 km/h fährt, gelten die Regeln wie für ein Moped. Du brauchst also einen Moped-Führerschein und musst die Altersvoraussetzungen des Moped-Führerscheines erfüllen. Zu zweit auf dem Benzin-Scooter fahren? Eine zweite Person darf nicht am Benzin-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe. Wo darfst du damit fahren? Du darfst mit deinem Benzin-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren, wenn du dich an die allgemeinen Fahrregeln hältst und folgende Voraussetzungen erfüllst: Benzin-Scooter bis max. 10 km/h Keine Helmpflicht Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Du musst hinten eine weiße 10 km/h-Tafel anbringen. Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden. Technische Ausrüstung: funktionierende Bremse, funktionierende Leuchten (vorne weiß, hinten rot) und funktionierende Rückstrahler Benzin-Scooter schneller als 10 km/h Helmpflicht Begutachtung, Versicherung und Zulassung notwendig Du musst immer Verbandzeug dabei haben. Kennzeichentafel notwendig E-Moped oder E-Roller (maximal 45 km/h) wirestock_freepik.com Wenn dein E-Moped (oder E-Roller) mehr als 600 Watt Leistung hat oder über 25 km/h fährt, brauchst du einen Moped-Führerschein oder eine andere Führerscheinklasse. Darüber hinaus gilt: Helmpflicht Begutachtung, Versicherung und Zulassung notwendig Alkoholgrenze im Blut: 0,5 Promille-Grenze Mindestalter: 15 Jahre mit Mopedführerschein, sonst erst mit einem anderen Führerschein Zulässige Verkehrsflächen: öffentliche Straße, Wohnstraße nur zum Ein- und Ausfahren Grüne Kennzeichentafel möglich Führerschein-Anforderungen Für verschiedene Modelle gelten unterschiedliche Führerschein-Anforderungen. Diese findest du auf oesterreich.gv.at. Alle weiteren Infos rund ums Thema findest du auf oesterreich.gv.at. Weitere Infos Führerschein: Auto, Moped, Drohne aktualisiert 09/2024