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Schnell und praktisch – so kennt man die Fahrzeuge mit zwei kleinen Rädern. Es gibt verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Anforderungen. Erfahre hier mehr darüber.

Hier geht's um …

- Kleinfahrzeuge, E-Scooter, Benzin-Scooter, E-Moped
- Regeln
- Führerschein-Anforderungen

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Kleinfahrzeuge

Zu Kleinfahrzeugen, die mit eigener Muskelkraft betrieben werden, zählen Micro-Scooter, Tretroller, Skateboards oder Kinderfahrräder.

Daneben gibt es auch noch das „fahrzeugähnliche Spielzeug“. Dazu gehören zum Beispiel SnakeboardsKickboardsWaveboards, Dreiräder, Tretautos und Sidewalker für Kinder.

Wo darfst du damit fahren?

Wenn du langsam fährst und dabei keine Fußgänger*innen oder den Verkehr störst, darfst du mit den oben genannten Fahrzeugen hier fahren:

  • auf dem Gehweg oder Gehsteig
  • in Spiel- oder Wohnstraßen
  • in Fußgängerzonen

Achtung

Mit Kleinfahrzeugen oder einem „fahrzeugähnlichen Spielzeug“ darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Altersgrenzen

  • Wenn du älter als 8 Jahre bist, darfst du nur dann allein mit einem Kleinfahrzeug im öffentlichen Verkehr unterwegs sein, wenn du es mit eigener Muskelkraft bewegst.
  • Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von Fahrrädern einen Helm tragen. Die „fahrzeugähnlichen Spielzeuge“ fallen nicht unter die Fahrradverordnung, daher besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Es ist jedoch immer sinnvoll, deinen Kopf zu schützen und einen Helm zu tragen.

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Elektro-Scooter

Ab 1. Mai 2026 gilt der E-Scooter offiziell als Fahrzeug. Wenn du mit einem E-Scooter mit einer maximalen Höchstleistung von 600 Watt und einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h unterwegs bist, brauchst du keinen Führerschein dafür. Dann gilt für dich die Straßenverkehrsordnung (StVO). Wenn du mit einem E-Scooter mit mehr als 600 Watt Höchstleistung und höheren Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h unterwegs bist, dann gilt für dich das Kraftfahrzeuggesetz und alle Punkte vom Bereich „E-Moped/E-Roller“ (scrolle dazu weiter runter) treffen gesetzlich auf dich zu.

Wo darfst du damit fahren?

Du musst die gleichen Verkehrsregeln beachten, die auch für Radfahrer*innen gelten. Das heißt: Du sollst vor allem den Radweg benutzen.

Straße

Du darfst die öffentliche Straße nutzen, wenn es keinen Radweg gibt oder wenn es für dich praktischer und sicherer ist, auf der Straße zu fahren, auch wenn es einen Radweg gibt.

Geh- und Radweg

Es ist verboten, Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen zu gefährden oder behindern. Wenn ein Geh- und Radweg durch eine Linie getrennt ist, darfst du nur auf dem Teil für Radfahrer*innen fahren.

Auf Gehsteigen ist das Fahren verboten!

Wohnstraßen, Begegnungszonen und Füßgängerzonen

In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Befahren erlaubt, solange du Rücksicht auf andere Fußgänger*innen nimmst. In Fußgängerzonen darfst du nur fahren, wenn das Radfahren auch erlaubt ist. Das siehst du an einem Schild „Radfahren erlaubt“. Ansonsten ist es verboten.

Altersgrenzen

Bist du unter 12 Jahre alt und fährst mit einem E-Scooter, gilt:

  • Eine Person über 16 Jahren muss dabei sein.
  • Ausnahme: In Spiel- oder Wohnstraßen ohne Autos darfst du auch alleine fahren.
  • Hast du einen Radausweis, darfst du überall alleine fahren.
  • Du musst beim Fahren immer einen Helm tragen.

Achtung!

Ab 1. Mai 2026 gilt die Helmpflicht unter 16 Jahren für alle!

Zu zweit auf einem E-Scooter?

Eine zweite Person darf nicht auf einem E-Scooter mitfahren – das ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren – egal, wie alt oder groß man ist.

Du hältst dich nicht an die Regeln?

Wenn du mit dem E-Scooter fährst und dich nicht an die Verkehrsregeln hältst, kann das Folgen für dich haben. Du kannst zum Beispiel eine Strafe bekommen. Wenn du einen Unfall hast und du hast dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten, kann es noch schlimmer werden: Es kann rechtliche Schritte nach sich ziehen oder du musst selber zahlen, weil deine Versicherung bei Mitverschulden keine Haftung übernimmt.

Ausstattung

E-Scooter werden ab 1. Mai 2026 offiziell zum Fahrzeug erklärt und müssen künftig wie folgt ausgestattet sein:

  • funktionierende Bremse
  • eine Hupe oder Klingel
  • zwei weiße Rückstrahler oder -folien nach vorne
  • zwei rote Rückstrahler oder -folien nach hinten
  • zwei gelbe Rückstrahler oder -folien zur Seite
  • ein gelber Blinker jeweils am Ende jedes Lenkergriffs (Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute)
  • bei Dunkelheit: ein weißes Licht vorne und rotes Licht hinten
  • Helmpflicht unter 16 Jahren

Tipp

Informiere dich über die genaue Anbringung der Ausstattung bei einem Fachgeschäft für Fahrräder und E-Scooter oder der Rechtsabteilung des ÖAMTC.

Benzin-Scooter

Benzin-Scooter sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor auf denen nur eine Person fahren kann.

Wie schnell darf er sein und was gilt dann?

  • Bis 10 km/h: Der Scooter gilt als Kraftfahrzeug, aber du brauchst keinen Führerschein.
    Du musst mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Schneller als 10 km/h: Dann gilt der Scooter als Moped. Du brauchst einen Moped-Führerschein, und musst mindestens 15 Jahre alt sein.

Zu zweit auf einem Benzin-Scooter?

Eine zweite Person darf nicht auf einem Benzin-Scooter mitfahren – das ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren – egal, wie alt oder groß man ist.

Junger Mann steht an der Zapfsäule

Wo darfst du damit fahren?

Du darfst mit deinem Benzin-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren, wenn du dich an die Verkehrsregeln hältst und folgende Punkte erfüllst:

Wenn dein Benzin-Scooter höchstens 10 km/h fährt:

  • Helmpflicht unter 16 Jahren
  • Es wird keine Zulassung und keine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
  • Du musst hinten eine weiße 10 km/h-Tafel anbringen.
  • Mitführverpflichtung: Du musst eine  Bescheinigung dabei haben auf welcher die Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestellnummer und Motornummer stehen.
  • Der Scooter muss technisch in Ordnung sein: funktionierende Bremsen, funktionierende Leuchten (vorne weiß, hinten rot) und funktionierende Rückstrahler.

Wenn dein Benzin-Scooter schneller als 10 km/h fährt:

Junge Frau sitzt auf einem E-Roller und schaut in die Kamera

E-Moped oder E-Roller

Die rechtlichen Änderungen ab 1. Mai 2026 verlagern die Nutzung von E-Mopeds und E-Roller unabhängig von der Leistung auf die Straßen.

Für die Nutzer*innen gilt:

Führerschein-Anforderungen

Für verschiedene Modelle gelten unterschiedliche Führerschein-Anforderungen. Diese findest du auf oesterreich.gv.at. Mehr Infos rund ums Thema findest du auf oesterreich.gv.at.

Mehr Infos rund ums Thema findest du auf oesterreich.gv.at.

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aktualisiert 04/2026