Das aha unterstützt Jugendliche, ihre Ideen umzusetzen und durch informierte Entscheidungen all ihre Möglichkeiten zu nutzen. Wichtig dafür sind gut recherchierte und verständliche Informationen.
Bei der Erstellung dieser Informationen orientiert sich das aha an den Prinzipien der ERYICA-Charta. Hier die wichtigsten Punkte:
Unabhängig
- Die bereitgestellten Informationen sind umfassend. Sie bieten einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten und basieren auf vielfältigen und verifizierten Quellen.
- Die angebotenen Informationen sind frei von jeglichem religiösen, politischen, ideologischen oder kommerziellen Einfluss.
Zugänglich & bedarfsorientiert
- Jugendinformation wird in einer für Jugendliche verständlichen Form angeboten.
- Die zur Verfügung gestellten Informationen decken alle Themenbereiche ab, die für Jugendliche von Bedeutung sind.
Empowering & partizipativ
- Jugendinformationsdienste vermitteln jungen Menschen Medien- und Informationskompetenzen, die ihnen dabei helfen auf sichere und verantwortungsbewusste Weise zu handeln.
- Junge Menschen sind auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Formen an der Erstellung, Verbreitung und Bewertung von Jugendinformation beteiligt.
- Junge Menschen werden dazu ermutigt, Feedback zu geben und sich somit an der fortlaufenden Entwicklung von Jugendinformationsdiensten zu beteiligen.
Ethisch & proaktiv
- Die Kriterien für die Auswahl von Informationen werden öffentlich und nachvollziehbar gemacht. Der*die Urheber*in sowie der Zweck der Information sind eindeutig und sichtbar.
- Alle erstellten oder weiterverbreiteten Informationen sind präzise, vollständig, aktuell und geprüft.
- Jugendinformationsdienste sind innovativ bei der Wahl ihrer Strategien, Methoden und Mittel, um junge Menschen zu erreichen.
- In der Jugendinformation tätige Personen kennen neue Entwicklungen und relevante Gesetze. Sie halten sich in Bezug auf jugendkulturelle Trends auf dem Laufenden.
- In der Jugendinformation Tätige sind in der Medien- und Informationslandschaft proaktive Akteur* innen, um die Sichtbarkeit qualitativer Jugendinformation sicherzustellen.
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Checkliste In Österreich ist die Landesinnung „Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure“ für Tattoos zuständig. Dort kannst du dich erkundigen, ob ein Studio „offiziell“ als Gewerbe eingetragen ist. Den Kontakt zur Landesinnung findest du auf der Website der Wirtschaftskammer.
aktualisiert 05/2022