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Geld verdienen, ohne viel zu tun? Passives Einkommen bedeutet, dass du einmal etwas aufbaust und danach fast automatisch Geld verdienst. Ein Beispiel ist ein YouTube-Kanal oder ein Online-Shop, der auch dann läuft, wenn du schläfst. Klingt cool, oder? Aber Achtung: Auch passives Einkommen erfordert viel Zeit, Arbeit und oft auch Geld.
Auch auf Facebook, Instagram und anderen sozialen Medien wird oft versprochen, dass man mit wenig Geld ein passives Einkommen verdienen kann. Erfahre hier mehr darüber.
Viele denken, mit Trading kann man über Nacht reich werden. Trading bedeutet zu Deutsch „Handel“ und beschreibt den kurzfristigen Kauf und Verkauf von Produkten wie Aktien, Wertpapieren oder Währungen (bzw. Kryptowährungen). Theoretisch geht das – praktisch verlieren aber viele Anfänger*innen ihr Geld, weil sie sich nicht gut genug auskennen. Trading ist riskant, und ohne Erfahrung kann es eher einem Glücksspiel ähneln.
Fakten zu Investieren und Traden
Infos auf jugendportal.at
Beim Kauf von Aktien investierst du in ein bestimmtes Unternehmen und besitzt damit einen Teil davon. Der Wert von Aktien kann, wie zum Beispiel bei Kryptowährungen, stark schwanken. Ebenso bedarf es viel Zeit und Wissen, um jene Unternehmen zu finden, die in Zukunft erfolgreich sein werden.
Infos zum Thema Aktien auf jugendportal.at
Infos der Arbeiterkammer zu Aktien
Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen schwanken häufig, und niemand kann genau vorhersagen, welche Coins in Zukunft steigen oder fallen werden.
Fakten zu Kryptowährungen
Krypto sicher kaufen: Anleitung und Tipps
Kryptowährungen versprechen oft schnelle Gewinne, doch meistens bleibt nur ein großer finanzieller Verlust. Hier sind einige Tipps, um dich vor Betrug mit Kryptowährungen zu schützen:
Die Arbeiterkammer Vorarlberg gibt Tipps, wie man unseriöse Plattformen im Bereich Kryptowährungen erkennt.
Mehr Infos über Bitcoins, Ethereum & Co und Tipps und Warnsignale findest du hier.
Willst du dich zu Aktien, Kryptowährungen oder ähnlichen Themen beraten lassen, kontaktiere Banken, Vermögensberater*innen oder Finanzinstitute.
Du bist Opfer von Internetbetrug und benötigst Beratung? Hier findest du Beratungsstellen:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Die Arbeiterkammer Vorarlberg bietet eine kostenlose Beratung an.
Internet Ombusstelle
Die Internet Ombudsstelle ist eine unabhängige Beratungs- und Streitschlichtungsstelle. Sie hilft kostenlos bei Streitigkeiten im Internet und beantwortet rechtliche Fragen zu digitalen Themen.
Watchlist Internet
Die Initiative „Watchlist Internet“ versteht sich als unabhängige Informationsplattform, die über Internetbetrug und betrugsähnliche Online-Fallen informiert. Sie listet aktuelle Internetbetrugsfälle auf und gibt Tipps, wie man sich vor gängigen Betrugsmaschen schützen kann.
aktualisiert 03/2025
Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase. Weitere Infos folgen bald.
Am Mittwoch, den 5. März, sind wir wieder wie gewohnt persönlich für dich da.
Faschingsfinale!
Die Narren sind los und der Fasching in Vorarlberg feiert seinen Höhepunkt! Wo und wann heute die letzten Faschingsumzüge stattfinden, erfährst du hier.
aktualisiert 3/2025
Die Ergebnisse in den einzelnen Gemeinden findest du hier.
Bei den Gemeindewahlen wählst du die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin*den Bürgermeister für die nächsten fünf Jahre.
In Vorarlberg gibt es 96 Gemeinden. Fünf dieser Gemeinden haben das Stadtrecht (Bregenz, Dornbirn, Hohenems, Feldkirch, Bludenz).
Die Gemeindevertretung trifft alle wichtigen Entscheidungen in Bezug auf ihre Gemeinde – von A wie Abfall bis Z wie Zweitwohnsitz. Die Anzahl der Gemeindevertreter*innen hängt von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde ab. In Städten nennt man sie Stadtvertretung.
Die Bürgermeisterin*der Bürgermeister ist die politische Spitze der Gemeinde. Sie*er vertritt die Gemeinde nach außen, leitet das Gemeindeamt und führt den Vorsitz bei Sitzungen von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand.
Der Gemeindevorstand/Stadtrat wird von der Gemeindevertretung/Stadtvertretung für 5 Jahre gewählt. Er ist quasi die Regierung der Gemeinde.
Er besteht aus der Bürgermeisterin*dem Bürgermeister, der Vizebürgermeisterin*dem Vizebürgermeister und weiteren Mitgliedern. Jedes Mitglied steht einem Gemeindeausschuss vor, der sich mit verschiedenen Themen beschäftigt, wie zum Beispiel Raumordnung, Sicherheit oder Kultur. Die Ausschüsse bereiten Anträge für die Gemeindevertretung/Stadtvertretung vor, die danach im Gemeinderat selbst beschlossen oder abgelehnt werden.
Mehr Informationen zu den Aufgaben der Gemeinden/Städte findest du hier.
Du willst wissen wer sich bei dir in der Gemeinde der Wahl stellt? Hier gibt es einen Überblick.
Du darfst die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin*den Bürgermeister wählen, wenn du …
Du kannst am 16. März 2025 direkt im Wahllokal wählen. Dafür brauchst du …
Tipp: Nimm am besten die amtliche Wahlinformation mit, die du per Post bekommen hast. Hier findest du alle Infos zu deinem Wahllokal. Zudem hilft es der Wahlbehörde im Wahllokal.
Wenn du am 16. März 2025 keine Zeit hast, um persönlich ins Wahllokal zu gehen, kannst du mit einer Wahlkarte wählen. Diese kannst du auf zwei Arten beantragen:
Mehr Informationen zum Wählen mit der Wahlkarte bekommst du hier.
Die Stimmzettel und die Art, wie gewählt wird, sind in jeder Gemeinde unterschiedlich.
1. Gemeindevertretungswahl MIT Parteiliste UND Bürgermeister*innen-Direktwahl Es werden Listen aufgestellt, welche eine Bürgermeisterkandidatin*einen Bürgermeisterkandidaten stellen. Das bedeutet, dass du am Wahltag zwei Stimmen abgeben kannst. Mit einer wählst du eine Liste in die Gemeindevertretung, mit der anderen eine Kandidatin*einen Kandidaten für das Bürgermeisteramt.
Erhält keine Kandidatin*kein Kandidat für das Amt der Bürgermeisterin*des Bürgermeisters im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (50 Prozent plus eine Stimme), findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt. Zur Wahl stehen dann die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen.
2. Gemeindevertretungswahl MIT Parteiliste OHNE Bürgermeister*innen-Direktwahl Hier gibt es eine Liste ohne Kandidat*in für das Amt der Bürgermeisterin*des Bürgermeisters Das ist der Fall, wenn sich beispielsweise niemand für das Bürgermeisteramt interessiert. Gibt es in einer Gemeinde nur Listen ohne Bürgermeisterkandidat*innen, dann entscheidet die Gemeindevertretung über dieses Amt.
3. Gemeindevertretungswahl OHNE Parteiliste (Mehrheitswahl) Die dritte Möglichkeit ist, dass es keine Liste gibt. Dann kannst du selbst entscheiden, wen du auf den Stimmzettel schreibst.
Wer darf wählen und wie funktioniert es? Erfahre mehr in diesem Quiz: