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Zu Kleinfahrzeugen, die mit eigener Muskelkraft betrieben werden, zählen Micro-Scooter, Tretroller, Skateboards oder Kinderfahrräder.
Daneben gibt es auch noch das „fahrzeugähnliche Spielzeug“. Dazu gehören zum Beispiel Snakeboards, Kickboards, Waveboards, Dreiräder, Tretautos und Sidewalker für Kinder.
Wenn du langsam fährst und dabei keine Fußgänger*innen oder den Verkehr störst, darfst du die oben genannten Fahrzeuge auf diesen Wegen benutzen:
Achtung: Mit Kleinfahrzeugen oder einem „fahrzeugähnlichen Spielzeug“ darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Wenn du über acht Jahre alt bist, darfst du nur dann allein mit einem Kleinfahrzeug im öffentlichen Verkehr unterwegs sein, wenn du es mit eigener Muskelkraft bewegst. Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von Fahrädern einen Helm tragen. Die „fahrzeugähnlichen Spielzeuge“ fallen nicht unter die Fahrradverordnung, daher besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Es ist jedoch immer sinnvoll, dich zu schützen und einen Helm zu tragen.
Elektro-Scooter (E-Scooter) sind Miniroller, die höchstens 600 Watt haben und/oder nicht mehr als 25 km/h fahren.
Du musst die Verkehrsregeln beachten, die auch für Radfahrer*innen gelten. Vor allem gilt die Regel, Radwege zu nutzen.
Straße
Du darfst die öffentliche Straße nutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist.
Geh- und Radweg
Es ist verboten, Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen zu gefährden oder zu behindern. Auf einem Geh- und Radweg, der durch eine Sperrlinie getrennt ist, darfst du nur den Teil für Radfahrer*innen befahren.
Wenn es einen Geh- und Radweg gibt, den du nicht benutzen musst, kannst du entweder diesen oder die öffentliche Straße nutzen.
Spiel- oder Wohnstraßen
In Spiel- oder Wohnstraßen musst du langsam fahren, um Fußgänger*innen nicht zu gefährden.
Wenn du unter 12 Jahre alt bist und einen E-Scooter benutzt, muss dich jemand über 16 Jahre beaufsichtigen. Auf Spiel- oder Wohnstraßen, die für Autos gesperrt sind, darfst du ohne Begleitung fahren. Wenn du einen Radausweis hast, darfst du auch allein fahren. Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von E-Scootern & Co einen Helm tragen.
Eine zweite Person darf nicht am E-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.
E-Scooter müssen folgendermaßen ausgestattet sein:
Benzin-Scooter sind zweirädrige Kraftfahrzeuge, die mit einem Benzinmotor laufen und für eine Person gebaut sind.
Wenn dein Benzin-Scooter nur max. 10 km/h schnell fährt, dann brauchst du keinen Führerschein. Du musst allerdings mindestens 16 Jahre alt sein.
Bei einem Benzin-Scooter, der schneller als 10 km/h fährt, gelten die Regeln wie für ein Moped. Du brauchst also einen Moped-Führerschein und musst die Altersvoraussetzungen des Moped-Führerscheines erfüllen.
Eine zweite Person darf nicht am Benzin-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.
Du darfst mit deinem Benzin-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren, wenn du dich an die allgemeinen Fahrregeln hältst und folgende Voraussetzungen erfüllst:
Benzin-Scooter bis max. 10 km/h
Benzin-Scooter schneller als 10 km/h
Wenn dein E-Moped (oder E-Roller) mehr als 600 Watt Leistung hat oder über 25 km/h fährt, brauchst du einen Moped-Führerschein oder eine andere Führerscheinklasse.
Darüber hinaus gilt:
Für verschiedene Modelle gelten unterschiedliche Führerschein-Anforderungen. Diese findest du auf oesterreich.gv.at.
Alle weiteren Infos rund ums Thema findest du auf oesterreich.gv.at.
aktualisiert 09/2024
Mit „Ländle goes Europe“ haben Jugendliche aus Vorarlberg Sommerferien der besonderen Art erlebt. Die Teilnehmer*innen der Jugendbegegnungen in Deutschland und Georgien sind mit vielen neuen Eindrücken ins Ländle zurückgekehrt.
„Am besten hat mir die Wanderung in Kazbegi gefallen. Von oben hatten wir einen fantastischen Ausblick und konnten für einige Sekunden sogar einen Fünftausender sehen, der die restliche Zeit vom Nebel verdeckt war. Weiters haben mir auch die Gruppenaktivitäten zugesagt, da wir hierbei die anderen Teilnehmer*innen besser kennenlernen und Freundschaften knüpfen konnten“, meint Lina Nadler, eine der Teilnehmer*innen am Georgien-Camp. Wandern, gesunder Lebensstil und Mental Health standen im Vordergrund dieses zehntägigen Aufenthalts.
Nicht weniger ereignisreich war der internationale Austausch auf der historischen Jugendburg Neuerburg in Deutschland, bei dem Jugendliche aus Österreich, Liechtenstein, Deutschland, Italien, Belgien, Spanien und Finnland zusammenkamen, um eine unvergessliche Woche voller Kreativität zu erleben.
Möglichkeiten für Minderjährige
Die vom EU-Programm Erasmus+ und vom Fachbereich Jugend & Familie beim Amt der Vorarlberger Landesregierung geförderten Ländle-goes-Europe-Camps sind nur eine von vielen Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte für Jugendliche unter 18 Jahren. Auch ein Auslandspraktikum oder -schuljahr sowie ein freiwilliger Kurzzeiteinsatz eröffnen neue Horizonte. Die aha-Mitarbeiter*innen haben alle Infos zu den Auslandsmöglichkeiten für Minderjährige hier zusammengefasst.
Das aha Bregenz ist gemeinsam mit dem Jugendservice Bregenz in die neuen Räumlichkeiten im Stadtteil Vorkloster gezogen. Unter dem Namen JUB (von „Jugend Bregenz“) bieten wir ab sofort gemeinsam Informationen, Beteiligungsmöglichkeiten und einen Makerspace speziell für junge Leute in Bregenz an.
Das möchten wir feiern! Komm am Dienstag, 17. September von 16 bis 19 Uhr in die Marhiahilfstraße 67 in Bregenz und erlebe ein abwechslungsreiches Programm.
Die offizielle Eröffnung beginnt um 16.30 Uhr mit Bürgermeister Michael Ritsch und Stadträtin Veronika Marte. Ab 17 Uhr geht`s dann los mit diesen Stationen und Programmpunkten:
Und natürlich …
Wir freuen uns auf dich!
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Ort: JUB, Mariahilfstraße 67, Bregenz Termin: Dienstag, 17. September 2024, 16 bis 19 Uhr
Viele Auslandsaufenthalte sind erst ab 18 Jahren möglich. Das liegt daran, dass viele Anbieter*innen im Gastland auf die Volljährigkeit der Teilnehmer*innen bestehen (aus versicherungs- und haftungstechnischen Gründen). Außerdem werden bestimmte Visumstypen nur an Volljährige vergeben. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten für Jüngere ins Ausland zu kommen.
Alter: teilweise ab 16 Jahre
Schüler*innen und Absolvent*innen von landwirtschaftlichen Schulen haben die Möglichkeit, über die österreichische Landjugend ein Praktikum im Ausland zu absolvieren.
Alter: ab 16 Jahre
Lehrlinge ab 16 Jahren können sich für ein Praktikum im Ausland bewerben. Dabei lebst und arbeitest du für einige Wochen in einem anderen Land, lernst Kultur, Sprache und Arbeitstechniken kennen und triffst neue Menschen.
Alter: 14 bis 24 Jahre
Bei Agriviva geht es um Einsätze auf einem Bauernhof in der Schweiz. Du begleitest eine Bauernfamilie und erlebst das Leben eines Bauers*einer Bäuerin hautnah. Die Aufgaben sind verschieden: im Kuhstall helfen, auf Kinder aufpassen, im Haushalt mithelfen, den Garten pflegen, Kirschen ernten, Heu machen, Unkraut entfernen, Produkte für den Hofladen herstellen, die Kleintiere versorgen und vieles mehr. Im Profil der Bauernfamilie siehst du, welche Aufgabenbereiche du kennenlernen kannst.
Bei den Umweltbaustellen des Alpenvereins kannst du Wege befestigen, Bäume pflanzen, Erosionsstellen begrünen oder Bergbauern*Bergbäuerinnen unterstützen.
Workcamps sind kurze freiwillige Arbeitseinsätze, bei denen etwa fünf bis fünfzehn Teilnehmer*innen zusammenleben und arbeiten. Die Arbeit kommt gemeinnützigen, lokalen Projekten zugute und dauert etwa vier bis sechs Stunden täglich. Für die Vermittlung musst du meistens eine Teilnahmegebühr bezahlen.
Grenzenlos
Alter: teilweise ab 14 Jahren
IBO Baucamps
Über Online-Datenbanken kannst du ebenfalls Projekte finden:
Volunteer.com
Freiwilligenarbeit.de
Alter: 13 bis 18 Jahre
Unter dem Motto „Ländle goes Europe“ entsendet das aha schon seit mehr als 25 Jahren junge Vorarlberger*innen zu Jugendcamps ins Ausland. Mit „Ländle goes Europe“ kannst du neue Leute und Länder kennenlernen.
Alter: ab 15 Jahre
Du entdeckst mit Jugendlichen aus verschiedenen Ländern ein neues Land und nimmst an einem Camp zu einem speziellen Thema teil. Du wohnst entweder mit anderen Teilnehmer*innen zusammen oder bei einer Gastfamilie.
Adventure, travel, tourism, hike and people concept. Three girls in a forest.
Der Short-Term-Exchange ist ein Austauschprogramm, welches zwischen zwei Familien direkt durchgeführt wird. Normalerweise verbringen die Schüler*innen jeweils drei bis vier Wochen in jedem Land, insgesamt also sechs bis acht Wochen zusammen.
Eine Ausnahme bilden Austausche mit Ländern der Südhalbkugel, bei denen österreichische Schüler*innen im Sommer ins Gastland reisen, während ihre Austauschpartner*innen im Winter nach Österreich kommen.
Alter: Schüler*innen von 14 bis 18 Jahren (je nach Veranstalter*in kann das Alter auch abweichen)
Bei einem Schuljahr im Ausland oder High School Jahr lebst du für drei bis zwölf Monate bei einer Gastfamilie oder in einem Internat im Ausland und gehst dort zur Schule.
Mehr Informationen und Anlaufstellen findest du auf dieser Webseite.
Alter: teilweise schon ab 10 Jahren
Bei Sprachreisen kannst du deine Sprachkenntnisse auffrischen und vertiefen und gleichzeitig andere Menschen und Kulturen kennenlernen. Oft werden auch gemeinsame Freizeitaktivitäten angeboten. Für Sprachreisen gibt es viele Anbieter*innen und es lohnt sich, verschiedene Angebote und Länder zu vergleichen. Informationen zu Sprachreisen und verschiedene Anbieter*innen findest du hier.
Diese Reiseveranstalter*innen vermitteln kurze Freiwilligeneinsätze, Camps oder Praktika:
AIFS
Travelworks
Wayers
aktualisiert 07/2024