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In der Broschüre „Wie geht es dir?“ sind viele Tipps für das Wohlbefinden zu finden. Die Broschüre kann für Jugendgruppen hier bestellt werden. Zusätzlich gibt es eine Handreichung für Lehrpersonen, die hier ausgedruckt werden kann.
Fit4school bietet niederschwelligen, kostenlosen, anonymen und vertraulichen Zugang zu psychotherapeutischer Beratung für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen.
Kontakt: werktags von 14 bis 15 Uhr unter Tel. 05 125 617 34
Hier findest du Beispielprojekte.
Die Unterrichtsvorschläge und Stundenbilder sind für eine Unterrichtseinheit (rund 50 Minuten) konzipiert. Sie sind im Unterrichtsalltag einfach einsetzbar.
Schwerpunktthemen:
Geschulte Instruktor*innen vermitteln in einem 12-stündigen Seminar Wissen über Krankheitsbilder sowie Kenntnisse zur Gesprächsführung, sodass man gerüstet ist, Kolleg*innen und Mitmenschen in einer psychischen Krise beistehen zu können.
Kostenlose Elternberatung via Video, Audio, Textchat; kurzfristige Termine verfügbar
Das klassenbezogene Suchtpräventionsprogramm von der 5. bis zur 8. Schulstufe.
Ein Präventionsprogramm von Irrsinnig Menschlich e.V. in Zusammenarbeit mit pro mente Vorarlberg. Das Programm besteht im Kern aus einem Schultag und macht das schwierige Thema psychische Krise in der Schule besprechbar.
Gesundheitsförderungsprojekt der SUPRO für den Kindergarten und die Volksschule; Fortbildungen für Pädagog*innen in Kindergärten und Volksschulen
Vertiefungsausbildung für Lehrer*innen von SUPRO
Workshop zu den Themen Sucht und Substanzen (Alkohol, Nikotin, Medikamente …) sowie Verhaltenssüchten (Social Media, Gaming, Glücksspiel). Die Suchtpräventions-Workshops der SUPRO bieten Informationen und Möglichkeiten, eigene Erfahrungen zu reflektieren. Dieses Angebot gibt es nicht nur für Lehrlingsausbilder*innen, Personalverantwortliche und Lehrlinge.
PSYDUCATED bietet Verstehvideos, Podcasts und Begleithefte zu psychischer und körperlicher Gesundheit, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gesundheitsrelevante Themen auf Augenhöhe zu vermitteln.
aktualisiert 09/2024
Zu Kleinfahrzeugen, die mit eigener Muskelkraft betrieben werden, zählen Micro-Scooter, Tretroller, Skateboards oder Kinderfahrräder.
Daneben gibt es auch noch das „fahrzeugähnliche Spielzeug“. Dazu gehören zum Beispiel Snakeboards, Kickboards, Waveboards, Dreiräder, Tretautos und Sidewalker für Kinder.
Wenn du langsam fährst und dabei keine Fußgänger*innen oder den Verkehr störst, darfst du die oben genannten Fahrzeuge auf diesen Wegen benutzen:
Achtung: Mit Kleinfahrzeugen oder einem „fahrzeugähnlichen Spielzeug“ darfst du nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Wenn du über acht Jahre alt bist, darfst du nur dann allein mit einem Kleinfahrzeug im öffentlichen Verkehr unterwegs sein, wenn du es mit eigener Muskelkraft bewegst. Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von Fahrädern einen Helm tragen. Die „fahrzeugähnlichen Spielzeuge“ fallen nicht unter die Fahrradverordnung, daher besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Es ist jedoch immer sinnvoll, dich zu schützen und einen Helm zu tragen.
Elektro-Scooter (E-Scooter) sind Miniroller, die höchstens 600 Watt haben und/oder nicht mehr als 25 km/h fahren.
Du musst die Verkehrsregeln beachten, die auch für Radfahrer*innen gelten. Vor allem gilt die Regel, Radwege zu nutzen.
Straße
Du darfst die öffentliche Straße nutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist.
Geh- und Radweg
Es ist verboten, Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen zu gefährden oder zu behindern. Auf einem Geh- und Radweg, der durch eine Sperrlinie getrennt ist, darfst du nur den Teil für Radfahrer*innen befahren.
Wenn es einen Geh- und Radweg gibt, den du nicht benutzen musst, kannst du entweder diesen oder die öffentliche Straße nutzen.
Spiel- oder Wohnstraßen
In Spiel- oder Wohnstraßen musst du langsam fahren, um Fußgänger*innen nicht zu gefährden.
Wenn du unter 12 Jahre alt bist und einen E-Scooter benutzt, muss dich jemand über 16 Jahre beaufsichtigen. Auf Spiel- oder Wohnstraßen, die für Autos gesperrt sind, darfst du ohne Begleitung fahren. Wenn du einen Radausweis hast, darfst du auch allein fahren. Bist du unter 12 Jahre alt, musst du beim Fahren von E-Scootern & Co einen Helm tragen.
Eine zweite Person darf nicht am E-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.
E-Scooter müssen folgendermaßen ausgestattet sein:
Benzin-Scooter sind zweirädrige Kraftfahrzeuge, die mit einem Benzinmotor laufen und für eine Person gebaut sind.
Wenn dein Benzin-Scooter nur max. 10 km/h schnell fährt, dann brauchst du keinen Führerschein. Du musst allerdings mindestens 16 Jahre alt sein.
Bei einem Benzin-Scooter, der schneller als 10 km/h fährt, gelten die Regeln wie für ein Moped. Du brauchst also einen Moped-Führerschein und musst die Altersvoraussetzungen des Moped-Führerscheines erfüllen.
Eine zweite Person darf nicht am Benzin-Scooter mitfahren – es ist verboten. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.
Du darfst mit deinem Benzin-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren, wenn du dich an die allgemeinen Fahrregeln hältst und folgende Voraussetzungen erfüllst:
Benzin-Scooter bis max. 10 km/h
Benzin-Scooter schneller als 10 km/h
Wenn dein E-Moped (oder E-Roller) mehr als 600 Watt Leistung hat oder über 25 km/h fährt, brauchst du einen Moped-Führerschein oder eine andere Führerscheinklasse.
Darüber hinaus gilt:
Für verschiedene Modelle gelten unterschiedliche Führerschein-Anforderungen. Diese findest du auf oesterreich.gv.at.
Alle weiteren Infos rund ums Thema findest du auf oesterreich.gv.at.
Mit „Ländle goes Europe“ haben Jugendliche aus Vorarlberg Sommerferien der besonderen Art erlebt. Die Teilnehmer*innen der Jugendbegegnungen in Deutschland und Georgien sind mit vielen neuen Eindrücken ins Ländle zurückgekehrt.
„Am besten hat mir die Wanderung in Kazbegi gefallen. Von oben hatten wir einen fantastischen Ausblick und konnten für einige Sekunden sogar einen Fünftausender sehen, der die restliche Zeit vom Nebel verdeckt war. Weiters haben mir auch die Gruppenaktivitäten zugesagt, da wir hierbei die anderen Teilnehmer*innen besser kennenlernen und Freundschaften knüpfen konnten“, meint Lina Nadler, eine der Teilnehmer*innen am Georgien-Camp. Wandern, gesunder Lebensstil und Mental Health standen im Vordergrund dieses zehntägigen Aufenthalts.
Nicht weniger ereignisreich war der internationale Austausch auf der historischen Jugendburg Neuerburg in Deutschland, bei dem Jugendliche aus Österreich, Liechtenstein, Deutschland, Italien, Belgien, Spanien und Finnland zusammenkamen, um eine unvergessliche Woche voller Kreativität zu erleben.
Möglichkeiten für Minderjährige
Die vom EU-Programm Erasmus+ und vom Fachbereich Jugend & Familie beim Amt der Vorarlberger Landesregierung geförderten Ländle-goes-Europe-Camps sind nur eine von vielen Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte für Jugendliche unter 18 Jahren. Auch ein Auslandspraktikum oder -schuljahr sowie ein freiwilliger Kurzzeiteinsatz eröffnen neue Horizonte. Die aha-Mitarbeiter*innen haben alle Infos zu den Auslandsmöglichkeiten für Minderjährige hier zusammengefasst.
Das aha Bregenz ist gemeinsam mit dem Jugendservice Bregenz in die neuen Räumlichkeiten im Stadtteil Vorkloster gezogen. Unter dem Namen JUB (von „Jugend Bregenz“) bieten wir ab sofort gemeinsam Informationen, Beteiligungsmöglichkeiten und einen Makerspace speziell für junge Leute in Bregenz an.
Das möchten wir feiern! Komm am Dienstag, 17. September von 16 bis 19 Uhr in die Marhiahilfstraße 67 in Bregenz und erlebe ein abwechslungsreiches Programm.
Die offizielle Eröffnung beginnt um 16.30 Uhr mit Bürgermeister Michael Ritsch und Stadträtin Veronika Marte. Ab 17 Uhr geht`s dann los mit diesen Stationen und Programmpunkten:
Und natürlich …
Wir freuen uns auf dich!
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Ort: JUB, Mariahilfstraße 67, Bregenz Termin: Dienstag, 17. September 2024, 16 bis 19 Uhr