Als Jugendliche*r hast du bestimmte Rechte – aber auch Regeln, an die du dich halten musst. Mach dich schlau über das Jugendgesetz und erfahre, was für Kinder und Jugendliche in Vorarlberg gilt.
Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz
Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Vorarlberg. Im Jugendgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du abends unterwegs sein darfst oder ab welchem Alter bestimmte alkoholische Getränke erlaubt sind. Es gibt dir und deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten klare Regeln und Orientierung. Wenn du dich nicht an das Kinder- und Jugendgesetz hältst, kann das Folgen haben. Das kann zum Beispiel ein Beratungsgespräch, gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe sein.
Ausgehen und Altersnachweis
Du darfst nur so lange unterwegs sein, wie es in der Tabelle steht. Wenn eine erwachsene Aufsichtsperson dabei ist, darfst du länger bleiben. Das können deine Eltern oder Erziehungsberechtigten sein, oder eine andere erwachsene Person, die von ihnen die Aufsicht übernommen hat.

Hinweis
Wenn du unterwegs bist, solltest du immer einen Altersnachweis dabei haben. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. In Vorarlberg gilt auch die aha card als offizieller Altersnachweis nach dem Kinder- und Jugendgesetz. Deine aha card kannst du kostenlos hier beantragen.
Alkohol, Nikotin & Co
Nicht gebrannten Alkohol wie Bier, Wein und Sekt darfst du ab 16 Jahren trinken. Gebrannter Alkohol wie Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Likör ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Achtung: Mischgetränke wie zum Beispiel Cocktails enthalten oft gebrannten Alkohol und sind deshalb erst ab 18 Jahren erlaubt. (diesen zweiten Satz habe ich ergänzt).
Die Regeln für Rauchen und alle Nikotin- und Tabakerzeugnisse sind strenger. Zigaretten, Tabak, Nikotinbeutel, Snus und Wasserpfeifen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Das gilt auch für elektronische Produkte wie E-Shishas und E-Zigaretten (Vapes).
Wenn dich die Polizei mit Alkohol oder Nikotinprodukten erwischt, die du noch nicht haben darfst, kann sie dir diese abnehmen und vernichten.
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Medien
Wenn du unter 18 Jahre alt bist darfst du bestimmte Medien (zum Beispiel Filme), bestimmte Datenträger (zum Beispiel Computerspiele), bestimmte Gegenstände (zum Beispiel Softguns) und bestimmte Dienstleistungen (zum Beispiel Onlyfans) nicht kaufen, besitzen oder nutzen.
Das gilt vor allem für Inhalte, die:
- Straftaten oder Gewalt verherrlichen,
- Menschen beleidigen und ausgrenzen,
- pornografische Darstellungen zeigen.


Reisen und Übernachten
Verreisen darfst du unter 18 Jahren nur mit der Erlaubnis deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Mit ihrer Erlaubnis darfst du auch alleine – ohne erwachsene Begleitung – reisen.
Wenn du ohne Erwachsene unterwegs bist, solltest du eine unterschriebene Einverständniserklärung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten in der entsprechenden Landessprache dabeihaben. Vorlagen dafür bekommst du beim ÖAMTC.
Kopftuch in der Schule
Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es für Mädchen in der Schule eine neue Regel. Wenn du unter 14 Jahre alt bist, darfst du in der Schule kein Kopftuch tragen.
Jugendliche und Erziehungsberechtigte können sich bei Fragen und Unsicherheiten an die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich wenden.
Ab 18 Jahren
Mit 18 Jahren bist du volljährig und hast alle Rechte und Pflichten von Erwachsenen. Dazu zählt zum Beispiel, dass du nun auch heiraten darfst.
Wichtig!
Weitere Rechte und Pflichten
Hier findest du einen Überblick über weitere Rechte und Pflichten.
Jugendschutz in Österreich
Infos zum Jugendschutz in Österreich findest du hier.
Wichtig
Jugendschutz in leichter Sprache
Jugendschutz im Ausland
Wenn du im Ausland bist, gilt jeweils das Jugendgesetz des Landes, in dem du dich aufhältst.
Deshalb solltest du dich vor deiner Reise darüber informieren, welche Regeln dort für dich als Jugendliche*r gelten.
Teste dein Wissen
Kennst du deine Rechte und Pflichten? Mach mit beim Quiz und teste dein Wissen!
Linktipps
- Kenn dein Recht – deine Rechte und Pflichten auf einen Blick
Fragen und Antworten zu rechtlichen Themen für Jugendliche sowie hilfreiche Links und Kontaktadressen - Kinderrechte
Um Kinder und Jugendliche besonders zu schützen, wurde von den Vereinten Nationen 1989 die UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet. Diese Vereinbarung haben mittlerweile fast alle Länder der Welt unterschrieben. Mehr zum Thema Kinderrechte erfährst du hier. - Rechtsauskünfte und Beratung
Wenn du Fragen zu rechtlichen Themen hast und Beratung benötigst, dann wende dich an eine der Beratungsstellen in deiner Nähe.
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aktualisiert 08/2026
