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Du hast die Pflichtschule abgeschlossen, aber deine Ausbildung ist noch nicht beendet. Bis du 18 Jahre alt bist, gilt für dich in Österreich die Ausbildungspflicht.

In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das bedeutet, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Schulpflicht (Pflichtschulabschluss) eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen.

Die Ausbildungspflicht kannst du über verschiedene Wege erfüllen. Wir stellen sie dir weiter unten vor.

Hinweis

Auch geflüchtete Jugendliche müssen die Ausbildungspflicht erfüllen. Für Jugendliche, die 15 Jahre alt sind und nicht mehr unter die Schulpflicht fallen, ist die KOST oder die Bildungsdirektion Vorarlberg – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik zuständig.

Infos und Anlaufstellen

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aktualisiert 06/2026