Du hast eine gute Idee und brauchst für die Umsetzung mit Freundinnen und Freunden noch finanzielle Unterstützung?
Egal, ob euch das Thema Umweltschutz unter den Nägeln brennt, euch Menschenrechte ein Anliegen sind oder ihr mit einem Kulturprojekt Menschen bewegen möchtet – die EU fördert Aktivitäten, die die lokale Umgebung positiv beeinflussen, mit der Förderschiene „Solidaritätsprojekte“ des Europäischen Solidaritätskorps.
Mögliche Themen für Solidaritätsprojekte sind breitgefächert und können zum Beispiel sein: Projekte zur Steigerung des Umweltbewusstseins, Aktivitäten die ein friedliches und positives Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Hintergründe und Herkunft fördern, Projekte, die den generationenübergreifenden Dialog in der Gemeinde ermöglichen. Ihr bestimmt, in welchem Bereich ihr aktiv werden wollt!
Was sind die Kriterien für Solidaritätsprojekt?
- Ihr seid mindestens zu fünft.
- Ihr seid zwischen 18 und 30 Jahre alt.
- Ihr habt eine Projektidee, die sich in eurer Gemeinde oder Region umsetzen lässt.
- Euer Projekt dauert zwei bis zwölf Monate.
Dafür gibt es pro Monat 630 Euro für Projektmanagement. Zusätzlich könnt ihr euch Unterstützung von einem Coach holen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Projektidee wird über ein Online-Formular eingereicht.
Die nächste Antragsfrist ist der 1. Oktober 2026 (frühestmöglicher Projektbeginn: 1. Jänner 2027).
Wo gibt es Unterstützung?
Das aha unterstützt bei der Antragsstellung! Meldet euch mit euren Ideen bei Steve Hackert: steve.hackert@aha.or.at
Auf der Webseite der Nationalagentur findet ihr alle Informationen über das Programm, den Link zum Antragsformular und Tipps zur Antragstellung: https://solidaritaetskorps.oead.at/das-programm/fuer-jugendliche/solidaritaetsprojekte (unter anderem ein Videotutorial)
Wie können Organisationen Jugendliche bei der Projektumsetzung unterstützen?
- Wenn ein Projekt von einer Jugendgruppe beantragt wird und sie bereits einschätzen kann, dass eine selbstständige Projektumsetzung zu schwierig ist, kann ein*e Jugendarbeiter*in als Coach herangezogen werden. Für seine*ihre beratende Unterstützung kann ein Honorar beantragt werden.
- Es ist auch möglich, dass eine Organisation die Antragstellung und administrative Projektverwaltung für eine Jugendgruppe übernimmt. Die inhaltliche Verantwortung muss jedoch weiterhin bei der Jugendgruppe liegen.
Beispielprojekte
Beim Projekt „Girls be Girls and Boys be Boys“ des Vereins MIJA (Wörgl) wurden 2024 bei monatlichen Workshops Geschlechter und Rollenbilder hinterfragt: https://www.meinbezirk.at/kufstein/c-lokales/woergl-klaert-ueber-rollenbilder-und-geschlechter-auf_a6535854
Rebecca Malenschek setzte 2022/23 mit vier Freunden den Trojad-Podcast als Solidaritätsprojekt um.
Judith Faißt hat mit anderen jungen Menschen aus Vorarlberg 2019 mit Kindern in Alberschwende eine interkulturelle Musiksommerwoche umgesetzt. Einige Kinder erhielten in der Folge auch die Möglichkeit, ein Instrument zu lernen: www.weltklaenge.com/musiksommer
Weitere Projektbeispiele: www. solidaritaetskorps.oead.at/projektbeispiele
Liebe und Sexualität
Der erste Kuss, die erste große Liebe, der erste Sex! Die österreichischen Jugendinfos haben dazu die Broschüre „Erster Sex und große Liebe“ erstellt. Du kannst diese gratis bei uns bestellen: aha@aha.or.at oder findest diese Broschüre hier als PDF. Sexualität amazoneBERATUNG Beratung für Mädchen*, junge Frauen*, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Jugendliche sowie Bezugspersonen in den Bezirken Bregenz, Dornbirn und Bludenz. Anonym, […]
Start in die Lehre
Lehrvertrag Spätestens drei Wochen nach dem Start deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Im Vertrag steht, welchen Lehrberuf du machst und wie lange die Lehre dauert. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben. Probezeit In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. […]
Jugendschutz und Rechte
Jugendliche haben bestimmte Rechte, aber auch Pflichten. Mach dich schlau zum Thema Jugendgesetz. Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Vorarlberg. Im Jugendgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du ausgehen darfst, ab wann du welche alkoholischen Getränke trinken darfst […]
aktualisiert: 09/2025