Du möchtest deinen Zivildienst im Ausland machen? Erfahre hier, welche Möglichkeiten du hast.
Hier geht's um ...
- Planung
- Finanzielles
Was ist der Auslandsdienst?
Du kannst den Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst leisten. Er dauert mindestens zehn Monate. Es gibt drei Arten von Auslandsdienst: Gedenkdienst, Friedensdienst und Sozialdienst. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Ausland mindestens zwei Jahre Entwicklungshilfedienst im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes zu leisten.
Wichtig
Voraussetzungen
Du musst tauglich sein, deine Zivildiensterklärung abgegeben haben und der Zivildienstserviceagentur sagen, dass du einen Auslandsdienst machen möchtest.
Mehr Informationen findest du hier.
Wo kannst du Auslandsdienst machen?
Du kannst den Auslandsdienst nur bei Organisationen machen, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind. Eine Liste dieser neun Trägerorganisationen findest du hier. Die Bewerbung läuft immer über sie, und sie sagen dir auch, welche Einsatzstellen möglich sind. Bei ihnen kannst du dich frühzeitig informieren und beraten lassen.


Einen Überblick über alle Projekte im Ausland findest du hier.
Planung und Anlaufstelle
Nimm dir genug Zeit, um deinen Auslandsdienst gut vorzubereiten. Anlaufstelle für allgemeine Fragen ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Genaue Infos zu Einsatzstellen, Bewerbungsprozess und allem Weiterem erhältst du direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen.
Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?
Wenn du einen Auslandsdienst machst, bekommst du Taschengeld. Bis zu deinem 24. Geburtstag gibt es auch Familienbeihilfe. Ob Reise, Essen und Wohnen bezahlt werden, hängt von deinem Vertrag mit der Trägerorganisation ab, bei der du dich für den Auslandsdienst bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Für genauere Informationen erkundige dich bei deiner Trägerorganisation.
Weitere Infos
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Stellung (Musterung)
Zivildienst im Inland
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Jugendliche haben bestimmte Rechte, aber auch Pflichten. Mach dich schlau zum Thema Jugendgesetz. Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Vorarlberg. Im Jugendgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du ausgehen darfst, ab wann du welche alkoholischen Getränke trinken darfst […]
aktualisiert 01/2026