Wohnen kostet Geld. Manchmal kannst du Unterstützung oder Zuschüsse bekommen. Die Übersicht dazu findest du hier.
Hier geht's um ...
- Wohnbeihilfe
- Wohnzuschuss für Lehrlinge
- Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
- ORF-Gebührenbefreiung
Wohn- und Heizkostenzuschuss
Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Du kannst einmalig bis zu 250 Euro bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von dem aktuellen netto Familien-Haushaltseinkommen ab. Das Geld wird von deiner Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaften ausgezahlt. Für den Heizkostenzuschuss 2025/2026 ist eine Antragstellung von 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 möglich. Mehr Infos dazu bei deiner Wohnsitzgemeinde oder dem Land Vorarlberg.
Wohnbeihilfe
Das Land Vorarlberg unterstützt Menschen mit wenig Einkommen mit einer Wohnbeihilfe. Sie wird jeden Monat ausbezahlt. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier. Ein Wohnbeihilfe-Rechner zeigt dir unverbindlich, ob du Anspruch hast.
Auch Studierende können Wohnbeihilfe bekommen. Kontaktiere dafür die Wohnbeihilfe-Stelle in dem Bundesland, in dem du studierst.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge können einen Wohnzuschuss beantragen, wenn sie für die Lehre einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.
Tipp


Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
Wenn du schon eine Wohnung mit Miete hast, bevor du deinen Einberufungsbefehl oder Zuweisungsbescheid bekommst, kannst du Wohnkostenbeihilfe beantragen. Infos zum Antrag und den Voraussetzungen gibt es bei der Zivildienstserviceagentur oder dem Heerespersonalamt.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Du bist älter als 18?
Dann bekommst du Familienbeihilfe nur, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium ...). Normalerweise kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. In manchen Fällen ein Jahr länger, zum Beispiel wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern gemacht hast.
Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: Tel 050-233233.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Studierende, die Studienbeihilfe bekommen, und Arbeitslose können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Mehr Infos gibt es hier.
Gewalt
Egal ob es sich um physische, psychische oder sexuelle Gewalt handelt: Betroffene können bei diesen Beratungsstellen Hilfe finden. Bist oder warst du gewalttätig? Auch du kannst dich dazu beraten lassen. Gewaltberatung ifs Gewaltberatung Beratung für Menschen, die gewalttätig sind oder waren, sich grenzverletzend verhalten oder Gewaltfantasien haben. KontaktGewaltberatung Feldkirch – Bahnhofstraße 18Gewaltberatung Dornbirn – Färbergasse […]
Klimawandel und du
Guter Tag = 100 Punkte Jeder Mensch darf täglich etwa 6,8 Kilogramm CO₂ ausstoßen, damit das Klima im Gleichgewicht bleibt. Das entspricht 100 Punkten pro Tag, die jeder Mensch zur Verfügung hat. Momentan verbrauchen wir jedoch im Schnitt 450 Punkte pro Tag. Probiere es selbst aus und finde heraus, wie viele Punkte du hast: Fakten […]
AD(H)S, Legasthenie & Co
Menschen mit so einem Gehirn nennt man neurodivergent. Das ist nichts Schlimmes, sondern nur eine andere Art zu denken, zu lernen oder zu fühlen. Die meisten anderen nennt man neurotypisch. Neurodivergente Menschen haben oft besondere Stärken – zum Beispiel kreative Ideen, ein gutes Gedächtnis oder ein Auge fürs Detail. Weil vieles in der Welt eher […]
aktualisiert 03/2026