Egal, ob du 18 bist oder jünger – beim Wohnen und Mieten kommen einige rechtliche Dinge auf dich zu.
Bis 18 Jahre
Bis du 18 Jahre alt bist bestimmen deine Erziehungsberechtigten, wo du wohnst. Du kannst auch nur mit ihrem Einverständnis ausziehen.
Weil du noch nicht volljährig und somit nicht voll geschäftsfähig bist, gibt es einiges zu beachten – zum Beispiel brauchst du ihre Zustimmung, um einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Wichtige Infos dazu findest du auf der Jugendportal-Webseite Kenn‘ dein Recht.
Ab 18 Jahren
Ab 18 Jahren kannst du grundsätzlich selbst entscheiden, wo du wohnst.
Mit 18 Jahren können dich deine Erziehungsberechtigten nicht einfach rauswerfen. Solange du dich noch nicht selbst finanzieren kannst, müssen sie für deine Unterkunft sorgen (Unterhaltspflicht). Das bedeutet, du kannst entweder zu Hause wohnen oder bekommst finanzielle Unterstützung für Miete, Essen, Ausbildung oder Kleidung. Umgekehrt kannst du nicht einfach ausziehen und Unterhalt verlangen, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist. Hierfür müsste schon ein triftiger Grund vorliegen, zum Beispiel eine weit entfernte Ausbildungsstätte.
Probleme? Das kannst du tun!
Deine Erziehungsberechtigten zahlen dir keinen Unterhalt? Oder du hast eine schwierige Situation zu Hause (zum Beispiel Gewalt) und willst ausziehen, obwohl du noch nicht 18 Jahre alt bist? Dann hol dir Hilfe bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendhilfe in deiner Bezirkshauptmannschaft.
einfachweg.at
Egal, ob du als Au-pair arbeiten, in einem Projekt helfen, im Ausland studieren oder eine neue Sprache lernen möchtest – unter einfachweg.at bekommst du geprüfte Informationen österreichweit. Diese Themen findest du auf der Webseite: Außerdem erzählen junge Weltenbummler*innen in Beiträgen über ihre Erlebnisse. Schau vorbei! Test dein Wissen! Auf und davon – das Ausland-Quiz Es […]
Quizze und Umfragen
Arbeit Ausland Geld und Versicherung Info- und Medienkompetenz Beziehung und Freundschaft Wohnen Rechte und Pflichten Klima & Umwelt Weitere Quizze zu verschiedenen Themen
Studienstart
Inskription (Anmeldung für ein Semester) Das Inskribieren heißt, dass du dich für das neue Semester anmeldest (einschreibst). Das musst du jedes Semester machen, auch wenn du schon studierst. Meistens reicht es, wenn du die ÖH-Gebühren zahlst. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen Nach der Inskription beginnt dein Studienalltag. Bei manchen Hochschulen (zum Beispiel FH, TU, BOKU) bekommst du […]
aktualisiert 02/2025