Wohnen kostet Geld. Manchmal kannst du Unterstützung oder Zuschüsse bekommen. Die Übersicht dazu findest du hier.
Hier geht's um ...
- Wohnbeihilfe
- Wohnzuschuss für Lehrlinge
- Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
- ORF-Gebührenbefreiung
Wohn- und Heizkostenzuschuss
Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Du kannst einmal bis zu 330 Euro bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von dem aktuelle netto Familien-Haushaltseinkommen ab. Das Geld wird von deiner Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaften ausgezahlt. Mehr Infos dazu hier.
Wohnbeihilfe
Das Land Vorarlberg unterstützt Menschen mit wenig Einkommen mit einer Wohnbeihilfe. Sie wird jeden Monat ausbezahlt. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier. Ein Wohnbeihilfe-Rechner zeigt dir unverbindlich, ob du Anspruch hast.
Auch Studierende können Wohnbeihilfe bekommen. Kontaktiere dafür die Wohnbeihilfe-Stelle in dem Bundesland, in dem du studierst.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge können einen Wohnzuschuss beantragen, wenn sie für die Lehr einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.
Tipp


Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
Wenn du schon eine Wohnung mit Miete hast, bevor du deinen Einberufungsbefehl oder Zuweisungsbescheid bekommst, kannst du Wohnkostenbeihilfe beantragen. Infos zum Antrag und den Voraussetzungen gibt es bei der Zivildienstserviceagentur oder dem Heerespersonalamt.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Du bist älter als 18?
Dann bekommst du Familienbeihilfe nur, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium ...). Normalerweise kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. In manchen Fällen ein Jahr länger, zum Beispiel wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern gemacht hast.
Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: Tel 050-233233.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Studierende, die Studienbeihilfe bekommen, und Arbeitslose können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Mehr Infos gibt es hier.
ESK-Freiwilligendienst (Individueller Einsatz)
Mit dem Freiwilligendienst des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) hilfst du im Sozial-, Kultur- oder Umweltbereich mit, entdeckst dabei ein anderes Land, schließt neue Bekanntschaften und lernst nebenbei eine Sprache – und das fast kostenlos. Was bedeutet ESK? Mit dem Freiwilligendienst im Rahmen des EU-Förderprogramms Europäisches Solidaritätskorps (kurz ESK) kannst du bei einem gemeinnützigen Projekt im Ausland […]
Top 10 Geld- und Spartipps
1. Überblick ist alles Behalte deine Einnahmen und Ausgaben im Blick. 2. Nur Bares ist Wahres Bezahle bar, damit du einen besseren Überblick über deine Ausgaben behältst. Du kannst zum Beispiel jede Woche so viel Geld in deine Geldtasche geben, wie du für die Woche zur Verfügung hast. Bezahlst du mit der Kredit- oder Bankomatkarte […]
Altersgrenze für Social-Media-Apps
Infos zur Online-Umfrage Ergebnisse der Umfrage Alter der Teilnehmer*innen Von den 613 Jugendlichen sind mehr als 50 % der Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahre alt. Welche Social-Media-Apps nutzen Jugendliche? 92,5 % der befragten Jugendlichen sagen von sich, dass sie Social-Media-Apps nutzen. Folgende Apps sind besonders beliebt: Welche Altersbeschränkungen schlagen Jugendliche vor? 84,7 % der […]
aktualisiert 02/2025