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Zivildienst im Inland


Wie kann ich den Zivildienst machen und wie finde ich eine Zivildienststelle? Informiere dich hier.

Was ist der Zivildienst?

Johanniter_R. Olivares-Alba

Der Zivildienst ist eine Alternative zum Grundwehrdienst und dauert neun Monate. Um am Zivildienst teilnehmen zu können, musst du bei der Stellung als tauglich oder teiltauglich eingestuft werden und rechtzeitig eine Zivildiensterklärung abgeben. Genaue Informationen findest du hier.

Was ist die Zivildiensterklärung?

shutterstock

Mit der Zivildiensterklärung teilst du mit, dass du aus Gewissensgründen nicht am Wehrdienst teilnehmen kannst. Diese kannst du direkt bei der Stellung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach sechs Monate Zeit, dich für den Grundwehr- oder Zivildienst zu entscheiden.

Das Formular zur Zivildiensterklärung erhältst du direkt bei der Stellung/Musterung oder online hier.

Bis wann kannst du die Zivildiensterklärung abgeben?

Es ist wichtig, die Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Tauglichkeitsfeststellung abzugeben. Du kannst sie auch bis spätestens drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls per Einschreiben an das Militärkommando Vorarlberg senden (behalte eine Kopie!).

Wichtig: Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich eine Zivildiensterklärung abzugeben.

Was ist der Feststellungsbescheid?

Kampus Production_pexels

Vier bis sechs Wochen nach Abgabe deiner Zivildiensterklärung bekommst du per Post den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) zugeschickt. In diesem Bescheid ist deine Zivildienstzahl vermerkt. Mit dieser Zahl kann dich eine Einrichtung als Wunschkandidat anfordern.

Zivildienststelle

Rollender Essenstisch

Willst du den Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung mit Zivildienststelle machen, setz dich ungefähr ein Jahr vorher mit der Einrichtung in Verbindung und lass dich anfordern. Wenn du das nicht tust, wird dir eine Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen findest du hier.

Was ist der Zuweisungsbescheid?

Der Zuweisungsbescheid enthält Informationen über den Start und das Ende deines Zivildienstes, die Einrichtung und die Art deiner Aufgabe. Du erhältst ihn etwa vier Monate bis sechs Wochen vor Dienstbeginn per Post.

Kannst du den Zivildienst aufschieben?

Michael Burrows_pexels

Du kannst in bestimmten Fällen um einen Aufschub deines Zivildienstes bitten. Wenn du innerhalb eines Jahres deine Ausbildung abschließt, informiere die Zivildienstserviceagentur so früh wie möglich. Schicke eine Kopie deiner Schulbesuchsbestätigung oder deines Lehrvertrags an die Zivildienstserviceagentur. Ansonsten wirst du zum nächstmöglichen Termin einer Einrichtung zugewiesen.

Wenn deine Ausbildung noch eine Weile dauert oder wenn du studierst, gilt: Ein Aufschub kann nur für jene Ausbildungen gewährt werden, die du vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hast. Wenn du deine Ausbildung (zum Beispiel dein Studium) danach beginnst, bekommst du einen Aufschub nur, wenn durch die Unterbrechung ein großer Nachteil für dich entstehen würde (zum Beispiel Unterbrechung der Diplomarbeit).

Befristete Befreiung

Du kannst einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit stellen, wenn plötzliche finanzielle oder familiäre Ereignisse eintreten.

Kannst du deine Zivildiensterklärung rückgängig machen?

Falls du dich doch für den Grundwehrdienst entscheidest, kannst du bis zu 14 Tage nach Erhalt des Zuweisungsbescheids oder nach einem Abbruch des Zivildienstes eine Widerrufserklärung einbringen. In diesem Fall bist du wieder wehrpflichtig und musst den Grundwehrdienst beim Bundesheer absolvieren.

Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?

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Als Zivildiener bekommst du ein Monatsgeld. Du hast Anspruch auf kostenlose Verpflegung oder Verpflegungsgeld und bist kranken- und unfallversichert. Du bekommst auch ein kostenloses „KlimaTicket Ö Zivildienst“ oder Fahrtkostenersatz bei fehlender öffentlicher Verkehrsanbindung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Deine Eltern bekommen während deines Zivildienstes keine Familienbeihilfe. Mehr Infos dazu hier.

Alternativen zum Zivildienst im Inland

Statt des Zivildienstes kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein freiwilliges Umweltjahr in Österreich machen. Ebenso kannst du auch einen Auslandsdienst machen. Diese Ersatzdienste dauern mindestens zehn Monate.

Weitere Infos

 

aktualisiert 11/2024

Grundwehrdienst


Was ist die Einberufung? Wann musst du einrücken? Alle Infos zu diesen Fragen und zum Grundwehrdienst findest du hier.

Was ist der Grundwehrdienst?

Wenzel Andy_Bundesheer

Der Grundwehrdienst (= Präsenz- oder Militärdienst) dauert sechs Monate. Im Grundwehrdienst lernst du die wichtigsten militärischen Grundlagen, den richtigen Umgang mit der Ausrüstung und das richtige Verhalten im Dienst und Einsatz. Genaue Informationen findest du hier.

Was ist die „Einberufung“?

BMLV/Paul Kulec

Einberufung heißt, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst. Wenn du tauglich bist, bekommst du deinen Einberufungsbefehl sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem sogenannten Einrückungstermin, also dem Tag, an dem dein Grundwehrdienst beginnt. Du hast Fragen zur Einberufung? Dann wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz: Tel 0664-6225766.

Kannst du früher einrücken?

Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst früher beginnen (frühzeitige Einrückung). Du musst dazu eine freiwillige Meldung zur Stellung und die Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz abgeben.

Kannst du den Grundwehrdienst aufschieben?

Normalerweise wirst du nach dem Abschluss deiner Ausbildung (Matura oder Lehre) einberufen. Ein Aufschub ist nur möglich, wenn der Grundwehrdienst deine Ausbildung beeinträchtigt. Außerdem kannst du die Einberufung aus wichtigen persönlichen (zum Beispiel Pflege von Familienangehörigen oder anderen persönlichen gesundheitlichen Gründen) oder wirtschaftlichen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzsicherung oder Selbstständigkeit) auf Antrag verschieben. Kontaktiere dazu die Ergänzungsabteilung in Bregenz unter Tel 0664-6225916 oder per E-Mail: bundesheer.v@bmlv.gv.at.

Befristete Befreiung

Einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten.
Formulare findest du unter: www.bmlv.gv.at/formular (unter Präsenzdienst, Miliz – Antrag auf Befreiung).

Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?

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Als Grundwehrdiener bekommst du ein Monatsgeld. Du hast Anspruch auf kostenlose Unterbringung, kostenlose Verpflegung, Kleidung und Ausrüstung. Du erhältst auch ein kostenloses „KlimaTicket Ö Bundesheer“, mit dem du in ganz Österreich mit den ÖBB fahren kannst. In bestimmten Fällen hast du Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt etc. Deine Eltern bekommen während deines Grundwehrdienstes keine Familienbeihilfe.

Bei Fragen wende dich an das Heerespersonalamt
Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr
Service Line: 050201-991640
E-Mail: hpa.formein@bmlv.gv.at

Tipp: Kontaktiere frühzeitig das Militärkommando Vorarlberg und plane deine Termine! Hast du Fragen zum Grundwehrdienst, Aufschub etc., wende dich ebenfalls an das Militärkommando Vorarlberg.

Weitere Infos

 

aktualisiert 11/2024

Stellung (Musterung)


Hier erfährst du, was die „Stellungspflicht“ ist, was dich bei der Stellung selbst erwartet und es zu beachten gilt. 

Was bedeutet „Stellungspflicht“?

Ellie Burgin_pexels

Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Trifft das auf dich zu, musst du zur Stellung (auch „Musterung“ genannt) gehen. Du bekommst dafür zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine Einladung mit dem Termin per Post zugeschickt. Falls du nicht erscheinst, musst du mit einer Strafanzeige und einer Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro rechnen.

Stellungskundmachung

Du bekommst deine „Ladung zur Stellung“ nach Hause geschickt. Sie informiert dich über Start, Dauer und Ort der Stellung. Hier findest du vorläufige Stellungspläne und kannst deinen voraussichtlichen Termin herausfinden. Bei Unklarheiten oder Fragen zu deinem Stellungstermin hilft dir die Ergänzungsabteilung in Bregenz weiter: Tel 050201-9041040.

Frauen im Bundesheer

Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden. Nähere Informationen findest du hier.

Bundesheer Österreich

Überschneidung deines Stellungstermins

Überschneidet sich der Stellungstermin mit einem wichtigen privaten Termin (Matura, Lehrabschlussprüfung, etc.), melde dich rechtzeitig bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz unter Tel 0664-6225767 oder übermittle dein Anliegen per E-Mail mit deinen Daten (Name, Geburtsdatum und Telefonnummer) an bundesheer.v@bmlv.at.

Was erwartet dich bei der Stellung/Stellungsuntersuchung?

Bundesheer Österreich

Die Stellung/Stellungsuntersuchung dauert zwei Tage und überprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst geeignet bist. Dabei wirst du körperlich und geistig durchgecheckt (zum Beispiel Seh- und Hörtests, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit.

Dokumente für deine Stellungsuntersuchung

Vergiss nicht, dass du verschiedene Dokumente zur Stellung mitnehmen musst. Zum Beispiel einen amtlichen österreichischen Lichtbildausweis und den ausgefüllten medizinischen Fragebogen, der dir mit der Einladung zur Stellung geschickt wurde. Hier findest du alle erforderlichen Dokumente zu deiner Stellungsuntersuchung.

Wo findet die Stellungsuntersuchung statt?

Bundesheer Österreich

Die Stellungsuntersuchung findet für Vorarlberger in Innsbruck statt. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt sowie die Unterkunft werden dir zurückbezahlt.

Wie weißt du, ob du einen Grundwehr- oder Zivildienst machen musst?

Nach der Stellungsuntersuchung bekommst du die Ergebnisse. Diese können sein: (voll)tauglich, teiltauglich, vorübergehend untauglich und untauglich.

Du hast Fragen zu deiner Stellung?

Wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz: Tel 050201-9041040. Weitere Informationen findest du auch auf der Webseite des österreichischen Bundesheeres.

Weitere Infos

 

aktualisiert 11/2024

Grundwehr- und Zivildienst


Als männlicher österreichischer Staatsbürger musst du dich vor deinem 18. Geburtstag entscheiden: Grundwehr- oder Zivildienst? Was das für dich heißt und welche Möglichkeiten du hast, erfährst du hier.

 

Stellung (Musterung)

Hier erfährst du, was die „Stellungspflicht“ ist, was dich bei der Stellung selbst erwartet und es zu beachten gilt.

Bundesheer Österreich

Grundwehrdienst

Was ist die Einberufung? Wann musst du einrücken? Alle Infos zu diesen Fragen und zum Grundwehrdienst findest du hier.

Zivildienst im Inland

Wie kann ich einen Zivildienst machen und wie finde ich eine Zivildienststelle? Informiere dich hier.

OeRK Landesverband Vlbg

Auslandsdienst

Du möchtest deinen Zivildienst im Ausland machen? Erfahre hier, welche Möglichkeiten du hast.

Sozialdienst_Österreichischer Auslandsdienst

 

aktualisiert 11/2024