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Der Zivildienst ist eine Alternative zum Grundwehrdienst und dauert neun Monate. Um am Zivildienst teilnehmen zu können, musst du bei der Stellung als tauglich oder teiltauglich eingestuft werden und rechtzeitig eine Zivildiensterklärung abgeben. Genaue Informationen findest du hier.
Mit der Zivildiensterklärung teilst du mit, dass du aus Gewissensgründen nicht am Wehrdienst teilnehmen kannst. Diese kannst du direkt bei der Stellung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach sechs Monate Zeit, dich für den Grundwehr- oder Zivildienst zu entscheiden.
Das Formular zur Zivildiensterklärung erhältst du direkt bei der Stellung/Musterung oder online hier.
Es ist wichtig, die Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Tauglichkeitsfeststellung abzugeben. Du kannst sie auch bis spätestens drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls per Einschreiben an das Militärkommando Vorarlberg senden (behalte eine Kopie!).
Wichtig: Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich eine Zivildiensterklärung abzugeben.
Vier bis sechs Wochen nach Abgabe deiner Zivildiensterklärung bekommst du per Post den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) zugeschickt. In diesem Bescheid ist deine Zivildienstzahl vermerkt. Mit dieser Zahl kann dich eine Einrichtung als Wunschkandidat anfordern.
Willst du den Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung mit Zivildienststelle machen, setz dich ungefähr ein Jahr vorher mit der Einrichtung in Verbindung und lass dich anfordern. Wenn du das nicht tust, wird dir eine Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen findest du hier.
Der Zuweisungsbescheid enthält Informationen über den Start und das Ende deines Zivildienstes, die Einrichtung und die Art deiner Aufgabe. Du erhältst ihn etwa vier Monate bis sechs Wochen vor Dienstbeginn per Post.
Du kannst in bestimmten Fällen um einen Aufschub deines Zivildienstes bitten. Wenn du innerhalb eines Jahres deine Ausbildung abschließt, informiere die Zivildienstserviceagentur so früh wie möglich. Schicke eine Kopie deiner Schulbesuchsbestätigung oder deines Lehrvertrags an die Zivildienstserviceagentur. Ansonsten wirst du zum nächstmöglichen Termin einer Einrichtung zugewiesen.
Wenn deine Ausbildung noch eine Weile dauert oder wenn du studierst, gilt: Ein Aufschub kann nur für jene Ausbildungen gewährt werden, die du vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hast. Wenn du deine Ausbildung (zum Beispiel dein Studium) danach beginnst, bekommst du einen Aufschub nur, wenn durch die Unterbrechung ein großer Nachteil für dich entstehen würde (zum Beispiel Unterbrechung der Diplomarbeit).
Du kannst einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit stellen, wenn plötzliche finanzielle oder familiäre Ereignisse eintreten.
Falls du dich doch für den Grundwehrdienst entscheidest, kannst du bis zu 14 Tage nach Erhalt des Zuweisungsbescheids oder nach einem Abbruch des Zivildienstes eine Widerrufserklärung einbringen. In diesem Fall bist du wieder wehrpflichtig und musst den Grundwehrdienst beim Bundesheer absolvieren.
Als Zivildiener bekommst du ein Monatsgeld. Du hast Anspruch auf kostenlose Verpflegung oder Verpflegungsgeld und bist kranken- und unfallversichert. Du bekommst auch ein kostenloses „KlimaTicket Ö Zivildienst“ oder Fahrtkostenersatz bei fehlender öffentlicher Verkehrsanbindung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Deine Eltern bekommen während deines Zivildienstes keine Familienbeihilfe. Mehr Infos dazu hier.
Statt des Zivildienstes kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein freiwilliges Umweltjahr in Österreich machen. Ebenso kannst du auch einen Auslandsdienst machen. Diese Ersatzdienste dauern mindestens zehn Monate.
aktualisiert 11/2024
Der Grundwehrdienst (= Präsenz- oder Militärdienst) dauert sechs Monate. Im Grundwehrdienst lernst du die wichtigsten militärischen Grundlagen, den richtigen Umgang mit der Ausrüstung und das richtige Verhalten im Dienst und Einsatz. Genaue Informationen findest du hier.
Einberufung heißt, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst. Wenn du tauglich bist, bekommst du deinen Einberufungsbefehl sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem sogenannten Einrückungstermin, also dem Tag, an dem dein Grundwehrdienst beginnt. Du hast Fragen zur Einberufung? Dann wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz: Tel 0664-6225766.
Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst früher beginnen (frühzeitige Einrückung). Du musst dazu eine freiwillige Meldung zur Stellung und die Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz abgeben.
Normalerweise wirst du nach dem Abschluss deiner Ausbildung (Matura oder Lehre) einberufen. Ein Aufschub ist nur möglich, wenn der Grundwehrdienst deine Ausbildung beeinträchtigt. Außerdem kannst du die Einberufung aus wichtigen persönlichen (zum Beispiel Pflege von Familienangehörigen oder anderen persönlichen gesundheitlichen Gründen) oder wirtschaftlichen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzsicherung oder Selbstständigkeit) auf Antrag verschieben. Kontaktiere dazu die Ergänzungsabteilung in Bregenz unter Tel 0664-6225916 oder per E-Mail: bundesheer.v@bmlv.gv.at.
Einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Formulare findest du unter: www.bmlv.gv.at/formular (unter Präsenzdienst, Miliz – Antrag auf Befreiung).
Als Grundwehrdiener bekommst du ein Monatsgeld. Du hast Anspruch auf kostenlose Unterbringung, kostenlose Verpflegung, Kleidung und Ausrüstung. Du erhältst auch ein kostenloses „KlimaTicket Ö Bundesheer“, mit dem du in ganz Österreich mit den ÖBB fahren kannst. In bestimmten Fällen hast du Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt etc. Deine Eltern bekommen während deines Grundwehrdienstes keine Familienbeihilfe.
Bei Fragen wende dich an das Heerespersonalamt Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr Service Line: 050201-991640 E-Mail: hpa.formein@bmlv.gv.at
Tipp: Kontaktiere frühzeitig das Militärkommando Vorarlberg und plane deine Termine! Hast du Fragen zum Grundwehrdienst, Aufschub etc., wende dich ebenfalls an das Militärkommando Vorarlberg.
Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Trifft das auf dich zu, musst du zur Stellung (auch „Musterung“ genannt) gehen. Du bekommst dafür zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine Einladung mit dem Termin per Post zugeschickt. Falls du nicht erscheinst, musst du mit einer Strafanzeige und einer Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro rechnen.
Du bekommst deine „Ladung zur Stellung“ nach Hause geschickt. Sie informiert dich über Start, Dauer und Ort der Stellung. Hier findest du vorläufige Stellungspläne und kannst deinen voraussichtlichen Termin herausfinden. Bei Unklarheiten oder Fragen zu deinem Stellungstermin hilft dir die Ergänzungsabteilung in Bregenz weiter: Tel 050201-9041040.
Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden. Nähere Informationen findest du hier.
Überschneidet sich der Stellungstermin mit einem wichtigen privaten Termin (Matura, Lehrabschlussprüfung, etc.), melde dich rechtzeitig bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz unter Tel 0664-6225767 oder übermittle dein Anliegen per E-Mail mit deinen Daten (Name, Geburtsdatum und Telefonnummer) an bundesheer.v@bmlv.at.
Die Stellung/Stellungsuntersuchung dauert zwei Tage und überprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst geeignet bist. Dabei wirst du körperlich und geistig durchgecheckt (zum Beispiel Seh- und Hörtests, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit.
Vergiss nicht, dass du verschiedene Dokumente zur Stellung mitnehmen musst. Zum Beispiel einen amtlichen österreichischen Lichtbildausweis und den ausgefüllten medizinischen Fragebogen, der dir mit der Einladung zur Stellung geschickt wurde. Hier findest du alle erforderlichen Dokumente zu deiner Stellungsuntersuchung.
Die Stellungsuntersuchung findet für Vorarlberger in Innsbruck statt. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt sowie die Unterkunft werden dir zurückbezahlt.
Nach der Stellungsuntersuchung bekommst du die Ergebnisse. Diese können sein: (voll)tauglich, teiltauglich, vorübergehend untauglich und untauglich.
Wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz: Tel 050201-9041040. Weitere Informationen findest du auch auf der Webseite des österreichischen Bundesheeres.
Hier erfährst du, was die „Stellungspflicht“ ist, was dich bei der Stellung selbst erwartet und es zu beachten gilt.
Was ist die Einberufung? Wann musst du einrücken? Alle Infos zu diesen Fragen und zum Grundwehrdienst findest du hier.
Wie kann ich einen Zivildienst machen und wie finde ich eine Zivildienststelle? Informiere dich hier.
Du möchtest deinen Zivildienst im Ausland machen? Erfahre hier, welche Möglichkeiten du hast.