Während deines Ferienjobs gilt es einige rechtliche Dinge zu beachten. Arbeitsvertrag Wenn dein*e zukünftige*r Arbeitgeber*in und du euch einig geworden seid beim Vorstellungsgespräch, lass dir einen schriftlichen Dienstzettel geben, auf dem das Besprochene fixiert wird. Diesen Vertrag kannst du kostenlos bei der Arbeiterkammer prüfen lassen! Anmeldung und Versicherung Achte darauf, dass dich dein*e Arbeitgeber*in bei der Gebietskrankenkasse anmeldet, damit du bei deiner Tätigkeit versichert bist und nicht „schwarz“ arbeitest. Wenn du unsicher bist, frag nach. Wenn du Zweifel hast Wenn zum Beispiel die Art der Tätigkeit eigenartig klingt, der Arbeitsort untypisch ist, die Ansprechperson nicht vertrauenswürdig wirkt, der Lohn sehr hoch oder sehr niedrig ist oder die Arbeitszeiten ungewöhnlich lange sind, sprich mit deinen Eltern oder erkundige dich bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer. Zu Beginn Bei Arbeitsbeginn musst du dem*der Arbeitgeber*in deinen Lichtbildausweis zeigen und die Versicherungsnummer angeben (e-card). Du bekommst einen Dienstzettel, in dem die wichtigsten Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses stehen (zum Beispiel Arbeitszeit, Kündigungsfrist, Gehalt …). Bezahlung Dein Lohn richtet sich nach dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branchen. Das heißt, du darfst nicht weniger bezahlt bekommen, kannst aber einen höheren Lohn vereinbaren. Für jeden Monat solltest du eine eigene schriftliche Abrechnung erhalten (Lohnzettel). Du hast Anspruch auf anteilsmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn sie im Kollektivvertrag vorgesehen sind. Infos über Kollektivverträge erhältst du bei der Arbeiterkammer. Arbeitszeit und Überstunden Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt: eine wöchentliche Arbeitszeit von max. 40 Stunden Überstunden sind verboten! Falls du trotzdem Überstunden machen musst, setz dich mit der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer in Verbindung, die dir Auskunft geben kann. Arbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Ausnahmen im Hotel- und Gastgewerbe) Notier dir deine Arbeitszeit: Schreib dir täglich auf, von wann bis wann du gearbeitet und wann du Pausen gemacht hast. So kann dir die Arbeiterkammer im Zweifelsfall am besten helfen. Arbeitnehmerveranlagung Wenn du bei deinem Ferien- oder Nebenjob Lohnsteuer bezahlst, kannst du diese beim Wohnsitzfinanzamt wieder zurückholen. Dafür brauchst du entweder das Formular „Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung L1“, das du beim Finanzamt anfordern kannst, oder du gibst deine Daten über „finanzonline“ ein. Du kannst den Lohnsteuerausgleich im nächsten Jahr beim Finanzamt einreichen (bis 5 Jahre rückwirkend). Mehr Infos bekommst du beim Wohnsitzfinanzamt oder unter www.bmf.gv.at/formulare. Mehr Infos Ferienjobs finden Worauf bei der Suche nach einem Ferienjob achten Ferienjob- und Nebenjobbörsen Alternativen zum Ferienjob aktualisiert 02/2023