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Tipp: Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.
Innerhalb von drei Wochen nach Beginn deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Darin steht dein Lehrberuf und die vereinbarte Lehrzeit. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.
In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. Das heißt, der Lehrvertrag kann von dir oder deinem*deiner Lehrberechtigten jederzeit ohne Angabe eines Grundes beendet werden. Wenn du noch nicht volljährig bist und den Vertrag auflösen willst, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.
Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten erfüllen, zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kannst du entlassen werden. Nichterfüllung deiner Pflichten kann zur Entlassung führen. Auch der Lehrbetrieb hat dir gegenüber gewisse Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb genau habt, findest du in der Broschüre der Arbeiterkammer „starter kit“.
Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Wenn es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) mit dem*der Lehrberechtigten selbst vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen, die dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge zeigt.
Du darfst im Normalfall maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 40 Stunden in der Woche arbeitest, dann sind das Überstunden. Grundsätzlich sind Überstunden nicht erlaubt, wenn du unter 18 Jahre alt bist. Bei Fragen zu deiner Arbeitszeit wende dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg.
Arbeiterkammer Vorarlberg – Arbeitszeit
Alle Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. In den ersten sechs Monaten baust du dir deinen Urlaub auf. Das heißt, dass du dir den Urlaub erst erarbeiten musst und nicht schon gleich fünf Wochen Urlaub nehmen kannst. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage.
Wenn du willst, kannst du bereits während deiner Lehre eine Berufsmatura beginnen. Weitere Infos findest du hier.
Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. So lange kannst du in deinem Lehrbetrieb bleiben. Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, melde dich bei der Arbeiterkammer. Je nach Lehrvertrag kannst du verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.
Das Lehrlingscoaching berät und unterstützt dich bei Problemen in deiner Lehre (Konflikte, Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses, berufliche Neuorientierung …).
Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend Widnau 4, 6800 Feldkirch Tel 050-2582300 Webseite
Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle WIFI-Campus, Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn Tel 05522-1155 lehre@wkv.at Webseite
Lehre statt Leere Schulgasse 18, 6850 Dornbirn Tel 0664-8378427 vorarlberg@lehrestattleere.net Website
Weitere Informationen zu Lehrvertrag und Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, Lehrabschlussprüfung …. findest du auf den Seiten der Arbeiterkammer.
aktualisiert 10/2024
Du kannst die Lehrabschlussprüfung (LAP) im erlernten und auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.
Wer kann die Lehrabschlussprüfung machen?
Für die Vorbereitung gibt es in manchen Berufen Unterlagen oder Themenhefte: www.lap.at oder www.wko.at.
Auch Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung helfen dir, den Prüfungsstoff zu lernen. Diese findest du hier:
bfi der Arbeiterkammer Vorarlberg
Pfiffikus – Weiterbildung in Vorarlberg
WIFI Vorarlberg
Mehr Infos und Kontaktadressen:
Abteilung Lehrlinge & Jugend der Arbeiterkammer
WKV Lehrlingsstelle
Ausnahmsweise kannst du zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn du eine der folgenden Anforderungen erfüllst:
Weitere Infos zum Thema findest du beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer.
Du kannst bereits während der Lehre mit deiner Berufsmatura beginnen. Es gibt zwei Modelle für die Berufsmatura:
Nach dem Lehrabschluss kannst du dann die Berufsmatura ablegen. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos.
Mehr Informationen erhältst du hier:
Als Lehrling bekommst du deine persönliche aha Lehrlingscard, die auch als Lehrlingsausweis gilt. Die aha Lehrlingscard kannst du in der aha App aktivieren und hast sie immer am Handy mit dabei. Beantrage hier die aha Lehrlingscard kostenlos.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Wenn du deine Lehre in Vorarlberg machst und eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz brauchst, kannst du einen Wohnzuschuss beantragen. Das ist möglich, wenn dein Wohnort zu weit vom Arbeitsplatz entfernt ist oder der Arbeitsweg zu lang ist. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass dein Zweitwohnsitz oder Heimplatz etwas kostet. Mit dem Wohnzuschuss kannst du bis zu 50 % der Kosten zurückbekommen. Weitere Infos zum Thema Wohnen bekommst du hier.
Bildungskonto
Wenn du eine Lehrausbildung machst, hast du vielleicht auch Anspruch auf das Bildungskonto. Um dafür in Frage zu kommen, musst du mindestens ein Jahr vor Beginn deiner Lehre gearbeitet haben und deinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben.
Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen
Die Bildungsprämie ist eine Förderung für Lehrlinge und Arbeitnehmer*innen, die in Vorarlberg arbeiten und neben der Arbeit eine Ausbildung (zum Beispiel Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, Universitätslehrgang …) machen. Auch der Besuch von Fachkursen mit einer Mindestdauer von 80 Stunden wird gefördert. Der Antrag kann erst nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Du kannst dich vorab informieren, ob die geplante Ausbildung förderbar ist und du die Voraussetzungen erfüllst.
Achtung: Du kannst nur EINE der oben genannten Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses bekommen!
Arbeiterkammer Vorarlberg Tel 050-258-4200 info@bildungszuschuss.at www.bildungszuschuss.at
Als Lehrling kannst du für 19,60 Euro pro Lehrjahr mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln an allen Arbeitstagen von zu Hause bis zum Betrieb in Vorarlberg fahren. Achtung: Für die Fahrt zur Berufsschule (Berufsschülerfreifahrt) brauchst du einen zusätzlichen Antrag (Schülerantrag)! Ausnahme: Die Berufsschule und der Arbeitsplatz liegen auf der gleichen Strecke. Weitere Infos findest du bei der Arbeiterkammer Vorarlberg
Tipp: Wusstest du, dass du deine Lehrlingsfreifahrt in die aha App speichern kannst und somit alles griffbreit am Handy hast? Mehr Infos dazu findest du hier.
Die Schulfahrtbeihilfe steht dir zu, wenn …
… du als Lehrling von deinem Wohnort zur Berufsschule mindestens zwei Kilometer (in eine Richtung) zurücklegen musst und kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kannst
oder wenn …
… du in einem Internat in der Nähe deiner Berufsschule wohnst und mindestens einmal im Monat am Wochenende nach Hause fährst (Entfernung mindestens zwei Kilometer in eine Richtung).
Lade dafür das Formular „Beih 85“ hier herunter. Auf dem Formular werden auch die Voraussetzungen für eine Schulfahrtbeihilfe erklärt.
Wenn du mindestens 20 Kilometer (einfache Wegstrecke) zur Arbeit fährst, kannst du die Pendlerpauschale und den Pendlereuro nutzen. Sie bringen dir eine höhere Steuervergünstigung. Auch wenn dein Arbeitsweg weniger als 20 Kilometer beträgt und du nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kannst, hast du Anspruch auf die Pendlerpauschale. Die Höhe des Pendlereuros hängt davon ab, wie lange du zur Arbeit fährst. Du kannst dir die Pendlerpauschale und den Pendlereuro mit der Arbeitnehmerveranlagung (dem Steuerausgleich) auszahlen lassen.
Als Lehrling kannst du dir über die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 bis zu 1.250 Euro vom Finanzamt zurückholen. Möglich macht das der SV-Bonus (Sozialversicherungsbonus). Damit erhältst du 55 % der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis maximal 1.250 Euro zurück. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung ist und wie viel Sozialversicherung du bezahlt hast.
Solange du dich in der Ausbildung befindest, kannst du bis zu deinem 24. Geburtstag Familienbeihilfe beziehen.
Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
Wenn du als Lehrling den Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung besuchst, kannst du um eine Förderung bei der Wirtschaftskammer ansuchen. Der Bund übernimmt bis zu 100 % der Kurskosten pro Kursteilnahme.
Digi-Scheck 2023 & 2024
Mit dem Digi-Scheck werden bestimmte Kurse gefördert, die du während deiner Lehrzeit besuchen kannst. Gefördert werden Kurse zu den Themen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und berufsbezogene Fremdsprachen.
Weitere Infos und eine Liste der förderbaren Kurse findest du hier.
Infos bei der Wirtschaftskammer Tel. 05522-3057711 lehre.foerdern@wkv.at www.lehre-foerdern.at
Entfernungsbeihilfe
Wenn deine Lehrstelle weit von deinem Wohnort entfernt ist, kannst du beim AMS eine Entfernungsbeihilfe beantragen. Das AMS bezahlt dann einen Teil deiner Fahrtkosten. Wenn du aufgrund der Entfernung eine Wohnung mieten musst, kann auch ein Teil der Mietkosten ersetzt werden. Die Beihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden. Informiere dich beim AMS, ob du Anspruch auf diese Förderung hast.
Vorstellungsbeihilfe und Lehrantrittsbeihilfe
Wenn du finanzielle Probleme hast und zu einem Vorstellungsgespräch außerhalb deiner Region eingeladen wirst, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung erstattet. Das gleiche gilt für den Antritt deiner Lehrstelle. Informiere dich vor dem Vorstellungsgespräch oder vor dem Lehrantritt beim AMS. Die Kontaktdaten des AMS Vorarlberg findest du hier.
Auslandspraktikum
Du möchtest im Ausland deine Fremdsprachenkenntnisse verbessern und vielleicht eine neue Kultur kennenlernen? Dann sammle Erfahrungen durch ein Auslandspraktikum. Die Organisation IFA fördert Auslandspraktika für Lehrlinge. Weitere Infos zum Thema Auslandspraktika bekommst du hier.
Ausführliche Beschreibungen von mehr als 1.800 Berufen sowie Informationen zu Ausbildungsdauer, Lohn und mehr findest du hier: www.berufslexikon.at/suche/
Hinweis: Du weißt nicht, welcher Lehrberuf zu dir passt? Tipps und Anlaufstellen für die Berufsorientierung findest du hier.
Wenn du schnuppern gehst, verbringst du ein paar Stunden oder Tage in einem Unternehmen und lernst die Tätigkeiten vor Ort kennen. Folgende Möglichkeiten gibt es:
Schnuppern während der Unterrichtszeit
Schnuppern in deiner Freizeit
Mehr Informationen zum Thema Schnuppern bekommst du beim BIFO – Beratung für Bildung und Beruf.
Du hast dich für einen Lehrberuf entschieden? Hier findest du Tipps und Anlaufstellen, die dich bei deiner Suche nach einer freien Lehrstelle unterstützen.
Tipps für die Suche
BIC
Tipps zur Lehrstellensuche
Lehrbetriebsübersicht der Wirtschaftskammer
Auflistung aller Lehrbetriebe von A bis Z
Lehrstellenbörsen
Lehrstellenbörse AMS & WKO
Ländlejob
Lehre in Vorarlberg
Technikland
Schau auf die Webseiten einzelner Städte und Gemeinden. Hier gibt es oft Lehrstellenbörsen, in denen freie Lehrstellen angeboten werden:
Extrix
Lehrstellen im Raum Götzis
Land Vorarlberg
Lehrstellen in der Landesverwaltung
Lobby – für deinen Lehrberuf
Lehrausbildung in einem Dienstleistungsbetrieb in Bregenz und Umgebung
Lehre Lustenau
Lehrlingsbörse für Lustenau
Lehre Montafon
Lehrstellen im Montafon
Lehre im Walgau
Lehrstellen im Walgau
Werkraum
Lehrstellen für die Region Bregenzerwald