Aikido Verband Vorarlberg
Akrobatikgruppe Zurcaroh
Zirkushalle Dornbirn
Cineplexx Blue Devils Hohenems*
Kursdatenbank Pfiffikus
Vorarlberger Badmintonverband
Ballettschule Monika Bregenz
Tanzstudio Danceart Dornbirn
Dance Hall Götzis
Citydancers Showballett
Vorarlberger Baseball und Softball Verband
BSC Dornbirn Indians Baseball
BSC Feldkirch Cardinals
Hard Bulls
Vorarlberger Basketballverband
Basketballverein Bregenz 1983
Einstein Baskets Feldkirch
Rashida Bregenz
Studio YaSalaam Dornbirn
Vorarlberger Billardverband
Vorarlberger Snookerverband
Vorarlberger Bogensportverband
3D Bogenparcours Vorarlberg
Box Club Bludenz
Box Club Dornbirn
Breakdance ist eine ursprünglich auf der Straße ausgeübte Tanzform und Teil der Hip-Hop-Bewegung im New York der 1970er Jahre. Getanzt wird zu Pop, Funk oder Hip-Hop.
Tipp: Frag doch bei der Offenen Jugendarbeit in deiner Nähe nach, manchmal werden dort auch Kurse abgehalten.
move4style - dance factory Bregenz*
Dance Academy Wolfurt
Floor Roc Kidz Dornbirn*
danceart Dornbirn
move4style dancefactory Hohenems
One Step Ahead Crew Rankweil
Dancehall Götzis
Ideal Capoeira Europa
Vorarlberger Dartsportverband
Landesverband der Vorarlberger Eis- und Stocksportler
Vereine in Vorarlberg
Eislaufvereine in Vorarlberg
Eislaufplätze in Vorarlberg
Escrima Lustenau
Tao Kung Fu
Vorarlberger Fallschirmsportverein
Vorarlberger Faustballverband
Fechtclub TS Dornbirn
Fechtclub TSJ Feldkirch
Fischereiverband Vorarlberg
Liste mit FItnesscentern in Vorarlberg
Flag Football (oder kurz Flag) ist eine Variante des American Football. Deswegen sind die Regeln nahezu gleich. Ein wichtiger Unterschied: Körperkontakt ist nicht erlaubt.
AFC Xibears Dornbirn
Facebookseite Feldkircher Honeybadger
Jaleo Flamencostudio Lustenau
Vorarlberger Landesverband des Österreichischen AERO-Clubs
Rundflug-Team Vorarlberg
Vorarlberger Fußballverband
Alle Fußballvereine von A - Z
Vorarlberger Golfverband
Golf Vorarlberg
Golfurlaub in Vorarlberg
Vorarlberger Handballverband
Bregenz Handball*
Alpla HC Hard*
HcB Lauterach
Handballclub Lustenau
HC Tektum Hohenems
TS Dornbirn Handball
SSV Dornbirn Schoren*
HC JCL BW Feldkirch
Zirkushalle
Danceart Dornbirn
City Dancers Wolfurt
Jazzdance Verein Wolfurt
Vorarlberger Judoverband
Traditioneller Karateverband Vorarlberg
Karate Bregenz
Vorarlberger Sportkegelverband
Vorarlberger Landesfachverband für Kickboxen
Fightteam Feldkirch
KSU Black Dragon Bregenz
Karate- und Kickbox-Union Hard
Kickbox Union Dornbirn
Kickboxclub Montafon
Kletterverband Vorarlberg
Alpenverein Vorarlberg
Kletterhalle K1 Dornbirn
Steinblock Boulderhalle Rankweil
Boulderhaller KLIMMEREI
TAO Kung Fu Vorarlberg
Vorarlberger Leichathletik-Verband
linedance4all
Pro Western Linedancers Höchst
Rhinestone Line Dancers Dornbirn
Tumble Weed Country Dancers Rankweil
VAN DANCERS Country Linedance Vandans
Longboarden im Montafon
Facebook Seite der Longboarddays im Montafon
Vorarlberger Bahnengolfverband
Motorsport-Vereine und Clubs in Vorarlberg
Kartbahntreff Feldkirch
Flight Connection Arlberg
Flugschule Bregenzerwald
Flying for 2 St. Gallenkirch
Gleitschirmclub Montafon
Gleitschirmverein Staufen Dornbirn
Erster Vorarlberger Gleitschirmverein Schnifis
Skytaxi Montafon
Tandem Adler Montafon
Tandem Kurt Gaschurn
Tandemgliding Montafon
Vorarlberger Paintball Verband
Eventpark Dornbirn
Vorarlberger Radsportverband
Bikepark Brandnertal
Vorarlberger Pferdesportverband
Reitställe und -Schulen in Vorarlberg
Ringsportverband Vorarlberg
Rock 'n' Roll Tanzclub Vorarlberg
Rodelclub Dornbirn
Rodelbahnen in Vorarlberg
Rodelclub Bludenz
Vorarlberger Rollsportverband
Ruderverein Wiking Bregenz
Ruderclub Lindau
Vorarlberger Rugby Union Football Club
Lynx Rugby Club Liechtenstein
Vorarlberger Schachverband
Österreichischer Schachbund
Vorarlberger Schützenbund
Polizei Sportverein Vorarlberg
Hauptschützengilde Bregenz
Vorarlberger Skiverband
Österreichischer Skiverband
Schwimmclub Bludenz
Schwimmclub TS Dornbirn
Schwimmclub Bregenz
Vorarlberger Landesschwimmverband
Brandnertal, Alpenstadt Bludenz, Klostertal, Biosphärenpark Großes Walsertal
Montafon Tourismus
Bregenzerwald Tourismus
Outdoor Vorarlberg
Vorarlberger Landes-Segel-Verband
Motor- und Segelbootschule Fußach
Segel- und Motorbootschule Hard
Skateparks in Vorarlberg und ganz Europa
diedamspark
Burton Snowboardpark Damüls
Easy Fellhornpark
Snowpark Lech
Facebookseite der Vorarlberger Snowboardprofis
Crystal Ground - Snowpark Kleinwalsertal
Funpark Montafon
Backyards Snowpark
Indians Dornbirn
Cardinals Dornbirn
Sharx Dornbirn
Behinderten Sportverband Vorarlberg
Special Olympics Vorarlberg
Vorarlberger Squash Rackets Verband
Squash Club Ruderbach St. Margerethen
Surfmax Hard*
Windsurfen im Natur- und Erholungsraum Rohrspitz
Vorarlberger Taekwondo Verband
Zen Taekwon-Do Center Feldkrich
Tango am Bodensee
Tangissimo Hard
Tanzschulen und -studios
Tauchclub Vorarlberg
Handicap Tauchclub Hörbranz
Tauchclub Tiefenrausch Hard
Bodenseetauchclub Austria
Sharkpoint Altach
Tauchschule Hard
Vorarlberger Tennisverband
Tennishallen und -plätze
Vorarlberger Tischetennis Verband
Österreichische Tischtennisverband
Vorarlberger Triathlonverband
Luschnouar Ironmännli
Transvorarlberg Triathlon
Obergrechter Isamännli
Vorarlberger Turnerschaft
Österreichischer Fachverband für Turnen
Österreichischer Tanzsportverband - Vereine in Vorarlberg
Vorarlberger Floorball Verband
HFC Feldkirch Knights
UHC Vikinger Götzis
Österreichischer Floorball Verband
UHC Ruins Koblach
Facebookseite der Mighty Toucans
Vorarlberger Volleyball Verband
Österreichischer Volleyballverband
Pelikan Bregenz Wasserball
Facebookseite TS-Dornbirn Tauchclub
Österreichischer Schwimmverband
Vorarlberger Wasserskiclub
Wasserskifahren am Rohrspitz
Wasserskiclub Bregenz
WSC Wakeaholics Hard
Wing Tsun Vorarlberg
EWTO Bregenz
EWTO Dornbirn
EWTO Rankweil
EWTO Bludenz
Facebookseite EWTO Hohenweiler
Wing Tzung Academy Riedmann Lustenau
Wing Chun Kung Fu Weiler
Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich
Yogalehreranbieter in Vorarlberg
Feel-good Fitness
Happy Dance Hohenems
Zumba Fitness
bludance Bludenz
Tanzschule Daniel Geiger
VenusBlume Lichtzentrum Nüziders
Bevor du mit deiner Ausbildung beginnen kannst, musst du dich bei einer Fahrschule deiner Wahl anmelden. Dafür brauchst du einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis). Das ärztliche Gutachten und dein Passfoto kannst du gleich bei der Anmeldung mitbringen. Informiere dich bei deiner Fahrschule, was du sonst noch brauchst.
Eine Übersicht über Fahrschulen in deiner Nähe und in ganz Österreich findest du hier.
Beim „L-17“-Führerschein kannst du den Autoführerschein schon an deinem 17. Geburtstag bekommen. Der „L-17“-Führerschein wird auch „Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B“ genannt. Mit der Ausbildung kannst du mit 15,5 Jahren beginnen. Einen Teil der Ausbildung musst du in der Fahrschule machen. Den anderen Teil kannst du mit einer berechtigten Begleitperson (zum Beispiel Eltern, Verwandte) in Form von Übungsfahrten mit der „L-Tafel“ außerhalb der Fahrschule machen. Dazu muss die Begleitperson eine Bewilligung bei der Führerscheinbehörde beantragen und einige Voraussetzungen erfüllen.
Die praktische Fahrprüfung kannst du frühestens an deinem 18. Geburtstag machen (bei „L-17“ an deinem 17. Geburtstag). Die Theorieprüfung besteht aus zwei Teilen. Die Prüfung findet am Computer der Fahrschule unter Aufsicht der Behörde statt. Bei der Prüfung müssen die richtigen Antworten angekreuzt werden (Multiple-Choice-System). Zur Praxisprüfung kannst du erst antreten, wenn du den theoretischen Teil geschafft hast. Die Praxisprüfung besteht aus theoretischen Fragen zum Fahrzeug, Übungen auf einem Übungsplatz und Fahren im Straßenverkehr.
Wenn du deinen Autoführerschein geschafft hast, bist du in den ersten drei Jahren in der Probezeit. Beim „L-17“-Führerschein dauert die Probezeit mindestens bis zum 21. Geburtstag.
Nach der Führerscheinprüfung müssen drei Fortbildungen besucht werden:
Bei dem „L-17“-Führerschein musst du nur das Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil und eine Perfektionsfahrt machen.
Achtung: Wenn du die Mehrphasenausbildung nicht rechtzeitig beendest, kann sich deine Probezeit verlängern. Im schlimmsten Fall kann dir sogar der Führerschein genommen werden. In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen: zum Beispiel schwere Erkrankung oder Schwangerschaft.
Derzeit kostet ein „Basispaket“ für den Autoführerschein in Vorarlberg rund 1.600 Euro. Der „L-17“-Führerschein ist ein wenig teurer. Zu den Kosten vom „Basispaket“ kommen hinzu:
Somit kann man durchschnittlich mit einem Gesamtpreis ab rund 2.100 Euro rechnen.
Tipp: Schau dir alle Kosten möglichst genau an! Frag bei unterschiedlichen Fahrschulen in deiner Nähe nach den aktuellen Preisen, so kannst du gut vergleichen.
Mit einem Mopedführerschein („Klasse AM“) darfst du ab 15 Jahren ein Moped fahren.
Hinweis: Die Ausbildung zum Mopedführerschein kannst du frühestens zwei Monate vor deinem 15. Geburtstag beginnen. Wenn du unter 16 Jahre bist, benötigst du zusätzlich eine schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Zuerst musst du dich bei einer Fahrschule mit einem amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis) und Passfoto zum Mopedführerschein-Kurs anmelden. Um den Kurs abzuschließen, musst du dir die Lernunterlagen als Buch oder Online-Dokument besorgen und am Ende eine theoretische Prüfung bestehen.
Die Preise sind von Fahrschule zu Fahrschule sehr verschieden. Entweder kannst du die sechs praktischen Unterrichtseinheiten direkt bei der Fahrschule ablegen, oder du gehst zum Driving Camp Fahrsicherheitszentrum. Informiere dich bei der Fahrschule, wieviel du für den Theoriekurs und die Prüfung sowie die acht Fahrstunden zahlen musst.
Viele machen den Motorradführerschein gleich gemeinsam mit dem Autoführerschein – du kannst den Motorradführerschein aber auch einzeln machen. Es gibt nicht „den einen“ Motorradführerschein, sondern viele Unterkategorien (Motorradklassen). Diese Motorradklassen unterscheiden sich je nach Größe und Motorleistung. Für die jeweiligen Motorradklassen gelten auch unterschiedliche Mindestalter. Informiere dich bei einer Fahrschule oder unter www.oesterreich.gv.at.
Gut zu wissen: Im sogenannten „Stufenmodell“ der Motorradklassen kann man mit wenig Aufwand in eine höhere Klasse aufsteigen. Erkundige dich am besten bei deiner Fahrschule.
Um den Motorradführerschein zu bekommen, brauchst du:
Tipp: Wenn du gleichzeitig den Führerschein B (Autoführerschein) machst, musst du den allgemeinen Teil (= Basisunterricht) nur einmal machen!
Die Fahrprüfung besteht aus einer Theorieprüfung und einer Praxisprüfung mit einem/einer PrüferIn, die du beide schaffen musst. Die Praxisprüfung kannst du erst machen, wenn du den theoretischen Teil geschafft hast. Die Praxisprüfung besteht aus einem Teil mit theoretischen Fragen zum Fahrzeug, Übungen auf einem Übungsplatz und Fahren im Straßenverkehr.
Achtung: Du musst die Prüfung spätestens 18 Monate nach dem Abschluss der Ausbildung machen, sonst musst du die ganze Ausbildung wiederholen!
Wenn du deinen Motorradführerschein geschafft hast, bist du in den ersten drei Jahren in der Probezeit.
Wie beim Autoführerschein gibt es auch beim Motorradführerschein einen zweiten Teil der Ausbildung. Diesen zweiten Teil musst du nach Erhalt des Führerscheins noch machen:
Weil es nicht „den einen“ Motorradführerschein gibt, sondern viele Unterkategorien und der Motorradführerschein oft gleichzeitig mit dem Autoführerschein gemacht wird, sind die Preise sehr unterschiedlich. Informiere dich über mögliche Preispakete bei der Fahrschule.
Hier ein paar Tipps, damit du die passende Fahrschule für dich findest:
Eine Haftpflichtversicherung für das Auto-, Moped- und Motorradfahren ist vom Gesetz her verpflichtend.
Du kannst diese Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen deiner Wahl abschließen. Sie schützt dich und andere beteiligte Personen bei einem Unfall vor Kosten, da in einem solchen Fall ganz schnell einmal viele Tausend Euro zusammenkommen! Wenn du möchtest, kannst du dich zusätzlich privat „Kasko- oder Vollkasko“ versichern. Das kostet zwar extra, aber es sind mehr Schadensfälle abgedeckt, zum Beispiel Schäden an den Scheiben, Katastrophenschäden, Hagelschäden und so weiter.
Mehr Infos dazu findest du unter oesterreich.gv.at.
Der Internationale Führerschein ist ein offizielles Zusatzdokument zu deinem „normalen“ Führerschein und gilt nur in Verbindung mit diesem. Der Internationale Führerschein ist in mehreren Sprachen geschrieben und soll so die Kommunikation bei Polizeikontrollen erleichtern. Er gilt ein Jahr ab Ausstellung, ist beim ÖAMTC oder ARBÖ erhältlich und kostet ca. 21,60 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand: 2019).
Mit dem „L-17“-Führerschein darfst du übrigens nur in Österreich, Deutschland, Dänemark, Großbritannien und Nordirland Auto fahren. Erst ab dem 18. Geburtstag darfst du dann überall fahren.
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zählt zu den schwersten Verkehrssünden. Aber es gibt auch andere Gründe für Geldstrafen oder Führerscheinentzug. Ebenfalls verboten sind zum Beispiel: telefonieren während dem Autofahren, SMS schreiben, Fotos verschicken und im Internet surfen. Das gilt, wenn du mit dem Auto unterwegs bist, aber auch mit dem Moped, Motorrad oder Fahrrad.
Bist du noch in der Probezeit und begehst eine schwere Verkehrssünde wird deine Probezeit um ein Jahr verlängert. Außerdem musst du eine Nachschulung besuchen, die du auch selbst bezahlen musst.
… und wenn´s doch passiert ist: Nachschulungskurse und Infos
Gut zu wissen: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, riskiert ebenfalls den Führerschein für Auto, Moped und Motorrad zu verlieren!
Du kannst deinen Führerschein auch bei einer körperlichen Beeinträchtigung machen, allerdings kommt es darauf an, wie stark deine Beeinträchtigung ist. Darüber entscheidet eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt gemeinsam mit einem/einer Technikerin. Es wird geprüft, ob eine Zusatzeinrichtung für das Lenken möglich beziehungsweise nötig ist (zum Beispiel ein speziell angepasster Sitz oder ein extra angefertigtes Lenkrad). Diese Zusatzeinrichtung muss natürlich auch schon im Fahrschulfahrzeug gegeben sein. Möglicherweise wird auch entschieden, dass du einen Führerschein nur mit Einschränkung bekommst. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass du dich jedes Jahr medizinisch untersuchen lassen musst, damit der Führerschein gültig bleibt.
Quelle: akzente Jugendinfo
Es ist ein großer Schritt in die Selbstständigkeit – ein eigenes Auto! Doch auf was muss ich beim Kauf besonders achten? Wo finde ich mein erstes Auto? Und was kostet das alles eigentlich?
Die erste Frage, die du dir beim Autokauf stellen musst, ist: Kaufe ich mir ein neues Auto oder ein gebrauchtes? Das hängt natürlich auch immer davon ab, wie viel Geld du zur Verfügung hast. Wir haben dir ein paar Vor- und Nachteile aufgelistet, um dir die Entscheidung leichter zu machen.
Neues Auto:
+ Du kannst dir die Ausstattung selbst aussuchen. + Das Auto ist technisch auf dem neuesten Stand. + Du hast eine längere Garantie. Das bedeutet, während dieser Zeit zahlt der/die HändlerIn/HerstellerIn mindestens einen Teil der Reparatur, wenn Mängel auftreten. – Es ist meistens ziemlich teuer. – Ein neues Auto verliert in den ersten Jahren viel an Wert. Wenn du es nach kurzer Zeit wieder verkaufen willst oder musst, bekommst du dafür also deutlich weniger, als du anfangs dafür gezahlt hast. – Das Auto muss oft erst bestellt werden, vor allem wenn du spezielle Ausstattungswünsche hast. Die Lieferung kann einige Zeit dauern.
Beim ÖAMTC gibt es Tipps für den Neuwagenkauf!
Gebrauchtes Auto:
+ Es ist deutlich günstiger. Da die Autos am Anfang sehr schnell viel an Wert verlieren, bekommt man ein „junges“ gebrauchtes Auto bereits sehr viel günstiger und dennoch in einem sehr guten Zustand. + Das Auto ist gleich verfügbar. + Der Wertverlust ist nicht so groß wie bei einem Neuwagen. – Die Ausstattung kann nicht selbst ausgesucht werden. – Du hast keine Garantie, Gewährleistung bekommst du meist nur, wenn du das Auto von einem/einer HändlerIn kaufst – mehr Infos dazu hier. – Du musst mit Reparaturen rechnen.
Eine Checkliste vom ÖAMTC gibt es hier.
Im Internet:
www.gebrauchtwagen.at
Ländleanzeiger
Ländleauto
ÖAMTC
Bei einem Autohändler:
Suche auf www.herold.at nach Autohändlern in deiner Gegend.
Privatkauf:
Sieh dich bei dir in der Nähe um. Oft stehen gebrauchte Autos am Straßenrand mit einem Hinweis-Zettel, dass das Auto zu verkaufen ist. Bei einem Privatkauf ist ein schriftlicher Vertrag besonders wichtig. Einen Entwurf für einen solchen Vertrag bekommst du beim ÖAMTC.
Achtung: Wichtig ist außerdem bei einem Privatkauf, dass du einen Ankaufstest machst – egal wie gut du die Person kennst, die das Auto verkauft. Es ist wichtig zu wissen, wie viel das Auto überhaupt noch wert ist, bevor du einem fixen Preis zustimmst.
Leasing:
Wenn du ein Auto „least“, bezahlst du nicht sofort den vollen Kaufpreis. Du zahlst monatlich in sogenannten Raten. Während der Leasing-Vertrag läuft, bleibt das Auto im Besitz des Händlers. Du mietest das Auto also nur. Damit das Auto dir gehört, musst du am Ende der Leasingdauer noch einen bestimmten Restbetrag bezahlen. Es gibt verschiedene Leasingmodelle. Informiere dich vorher gut, welches das richtige Modell für dich ist.
+ Du musst nicht alles auf einmal zahlen. + Du kannst nach kurzer Zeit bereits auf ein neueres Automodell umsteigen. – Im Endeffekt ist ein Leasing meist teurer als ein sofortiger Kauf, da du auch Zinsen zahlen musst. – Du musst eventuell auch Nachzahlungen leisten. – Das Auto ist während der Leasingdauer nicht dein Eigentum.
Kredit:
Du kannst bei einer Bank um einen Kredit ansuchen, wenn du das Geld für ein eigenes Auto nicht auf der Seite hast. Die Bank leiht dir das benötigte Geld. Du musst aber nicht nur das geliehene Geld zurückzahlen, sondern auch Zinsen. Wichtig ist auch, dass die Laufzeit des Kredits (also die Zeit bis du deinen Kredit abgezahlt hast) nicht länger sein sollte, als die Lebensdauer des Autos. Eine zehnjährige Laufzeit für ein gebrauchtes Auto ist wenig sinnvoll, da du dann eventuell ein Auto abbezahlen musst, das du nicht mehr hast und zusätzlich ein neues Auto kaufen musst.
+ Du musst nicht alles auf einmal zahlen. + Das Auto gehört sofort dir. – Es ist teurer als ein Barkauf, da du auch hier Zinsen zahlen musst. – Es besteht die Gefahr, dass man den Kredit fertigzahlen muss, wenn man das Auto nicht mehr hat.
Wichtig: Vergleiche die Angebote von verschiedenen Kreditgebern!
Bar:
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich auch, dass du das Auto direkt bar – also mit deinem eigenen Geld – bezahlst.
+ Das Auto gehört sofort dir. + Du musst keine monatlichen Zahlungen leisten. + Du kannst oft gute Rabatte heraushandeln. – Du verlierst zu einem Zeitpunkt viel Geld auf einmal.
Einmalige Kosten:
Monatliche Kosten:
Kosten, die immer wieder anfallen:
aktualisiert 09/2019, aha.bludenz@aha.or.at
Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen. Um deine Rechte einfordern zu können und umgekehrt auch zu wissen, welche Pflichten du hast, musst du sie kennen. Lies weiter und mach dich schlau zum Thema Jugendschutz in Vorarlberg & Österreich sowie im Ausland.
Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Jugendschutzgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du ausgehen darfst, ab wann du welche alkoholischen Getränke trinken darfst und vieles mehr. Das Kinder- und Jugendgesetz gibt deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und dir einen rechtlichen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens könnt ihr konkrete Vereinbarungen aushandeln. Hier die wichtigsten Punkte für dein Alter, die ab 1. Jänner 2019 neu in Kraft getreten sind:
Die wichtigsten Punkte sind im Folder Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz abgedruckt. Im Folder Rechte & Pflichten von Jugendlichen kannst du dich zudem über deine Rechte & Pflichten informieren.
Seit Jänner 2019 gelten in Österreich erstmals weitestgehend einheitliche Bestimmungen zum Alkohol- und Tabakkonsum sowie zu den Ausgehzeiten.
Infos zum Jugendschutz in Österreich findest du im Folder #jugendschutz in österreich – Deine Rechte von A bis Z. In der Broschüre #jugendschutz in österreich – Die aktuellen Bestimmungen im Überblick erhalten Erziehungsberechtigte und MultiplikatorInnen genauere Informationen.
Grundsätzlich gilt: Du musst dich immer an die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes halten, in dem du dich momentan aufhältst. Am besten informierst du dich schon im Vorfeld über eventuell abweichende Bestimmungen, wenn ein Besuch in einem anderen Bundesland bevorsteht. Mehr Infos zum Jugendschutz in Österreich erhältst du hier.
Bist du im Ausland, so gilt jeweils das Jugendgesetz des Landes, in dem du dich aufhältst. Informiere dich am besten vor deinem Auslandsaufenthalt über deine Rechten und Pflichten.
Um Kinder und Jugendliche besonders zu schützen, wurde von den Vereinten Nationen 1989 die UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet – eine Vereinbarung über die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die mittlerweile fast alle Länder der Welt unterschrieben haben. Mehr zum Thema Kinderrechte erfährst du hier.
Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen – aus dem alleinigen Grund, dass er oder sie ein Mensch ist. Menschenrechte sind universell, das heißt sie gelten für jede und jeden und überall auf der Welt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. In den meisten Rechtsstaaten werden die Menschenrechte als Grundrechte in der Verfassung garantiert.
Menschenrechte in drei Minuten erklärt: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln zu den grundlegenden Rechten. Hier findest du 30 Spots zu jedem Menschenrecht.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International nehmen den Tag der Menschenrechte jährlich zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten und auf aktuelle Brennpunkte hinzuweisen.
Der 18. Geburtstag Im § 21 Abs 2 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist festgesetzt, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres deine Volljährigkeit eintritt. Es entfallen Rechtsbeschränkungen, die für Minderjährige gelten und du hast die Rechte und Pflichten, die auch Erwachsene haben. Die Aufsicht durch deine Eltern erlischt und sie übernehmen nicht mehr deine gesetzliche Vertretung.
Das Kinder- und Jugendgesetz Das Kinder- und Jugendgesetz ist ab 18 für dich nicht mehr wirksam.
Verträge & mehr Ab jetzt bist du voll geschäftsfähig. Die Geschäftsfähigkeit besagt, dass du ohne Zustimmung deiner Eltern/eines gesetzlichen Vertreters Rechtsgeschäfte und Verträge abschließen kannst. Beispiele dafür: Du darfst einen Mietvertrag abschließen, einen Kredit aufnehmen oder ein Girokonto bzw. ein Sparbuch eröffnen. Gehst du dadurch Verpflichtungen ein, musst du diese erfüllen.
Hinweis: Weitere Infos zum Thema „Geld, Steuern & Versicherung“.
Strafrechtliche Verantwortung Ab 18 gilt für dich grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht und nicht mehr das Jugendstrafrecht. Jedoch sind auch für „junge Erwachsene“ bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und im Strafgesetzbuch (StGB) mildere Sonderregelungen vorgesehen: Örtlich zuständig ist für dich das Gericht, in dessen Bezirk du wohnst. Bis zum 21. Lebensjahr ist der/die JugendrichterIn für dich zuständig. Die Strafrahmen sind für Jugendliche laut JGG deutlich niedriger als bei den Erwachsenen, wovon auch junge Leute zwischen 18 und 21 Jahre im Fall einer Verurteilung profitieren (eingeschränkte Strafdrohung). Wird eine unbedingte Haftstrafe (Haftstrafe ohne Bewährung) über dich verhängt, kann die Haft länger als ein Jahr aufgeschoben werden – wenn dies notwendig ist, um dir den Abschluss deiner Berufsausbildung zu ermöglichen. Zu Vernehmungen kannst du eine Vertrauensperson hinzuholen. In der Hauptverhandlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Hauptverhandlung darf grundsätzlich nicht in deiner Abwesenheit durchgeführt werden.
Längere Arbeitszeiten Das Kinder- und Jugend-Beschäftigungsgesetz (KJBG) gilt für dich nicht mehr (außer du bist nach deinem 18. Geburtstag noch Lehrling – dann gelten immer noch spezielle Bereiche des KJBG für dich). Dieses verbietet beispielsweise, Jugendliche zu gewissen Zeiten zu beschäftigen oder regelt eine maximale Stundenanzahl bei der Arbeitszeit. Ab jetzt gilt: Du darfst mehr als 40 Stunden pro Woche, samstags und sonntags und auch in der Nacht arbeiten. Je nach Branche (z. B. Handel oder Gastgewerbe) und bei geregelter Wochenfreizeit ist es auch unter 18 Jahren erlaubt, am Wochenende zu arbeiten (siehe KJBG § 18 und 19).
Grundwehr- oder Zivildienst Jeder männliche österreichische Staatsbürger muss in jenem Jahr, in dem er 18 wird, zur Stellung (Musterung). Bei der Stellung wird geprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst „tauglich“ bist. Möchtest du Zivildienst leisten, musst du eine Zivildiensterklärung abgeben.
Hinweis: Weitere Infos zum Thema „Grundwehr- oder Zivildienst“.
Wahlrecht Das Recht zu wählen hast du ab 16 Jahren. Ab 18 kannst du bei einer Nationalratswahl, Landtagswahl, Gemeindevertretungswahl oder Bürgermeisterwahl nun auch selbst gewählt werden (passives Wahlrecht), sofern du die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und keine Wahlausschließungsgründe vorliegen (wie beispielsweise bestimmte strafrechtliche Verurteilungen). Lediglich zum Bundespräsidenten/zur Bundespräsidentin kannst du erst mit Vollendung des 35. Lebensjahres gewählt werden.
Das eigene Heim Mit 18 kannst du ohne Erlaubnis deiner Eltern von zu Hause ausziehen und deinen Wohnort selbst bestimmen. Bevor du ausziehst, solltest du dir aber überlegen, ob deine finanziellen Mittel für Wohnung (Miete, Kaution, Strom, Nebenkosten) und Lebensunterhalt (Kleidung, Essen, Auto) ausreichen. Bei geringem Einkommen gibt es verschiedene Beihilfen. Eine günstige Wohnmöglichkeit bieten auch Wohngemeinschaften an.
Hinweis: Weitere Infos zum Thema „Suche Wohnung“.
Wenn du Fragen zu deiner rechtlichen Situation hast oder mehr Informationen benötigst, dann wende dich an eine der Beratungsstellen in deiner Nähe.
aktualisiert 12/2018, aha.bludenz@aha.or.at
Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Die Stellung ist verpflichtend. Gehst du nicht hin, bekommst du eine Strafanzeige und Geldstrafe von bis zu 7000 Euro. Zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du eine Einladung zum Termin per Post zugeschickt. Ansonsten hängen die Termine auch in Schulen, Gemeinden und Polizeistellen aus oder du schaust hier nach.
Überschneidet sich der Termin mit deiner Matura oder Lehrabschlussprüfung, melde dich bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz und der Stellungstermin wird verschoben.
Bei der Stellungsuntersuchung wird an zwei Tagen überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Du wirst körperlich und geistig durchgecheckt (z. B. Seh-, Hör-, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit.
Zum Schluss bekommst du die Ergebnisse der Untersuchungen. Es gibt drei Möglichkeiten:
Verantwortlich für die Stellung ist die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Vorarlberg in Bregenz. Die Stellung selbst (Untersuchungen) findet für Vorarlberger in Innsbruck statt.
Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden.
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.
… bedeutet, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst.
Wenn du tauglich bist, bekommst du deinen Einberufungsbefehl sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor deinem Einrückungstermin.
Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Vorarlberg abgeben.
Ein Aufschub ist nur möglich, wenn du durch den Grundwehrdienst einen Nachteil in deiner Ausbildung hast (z. B. Verlust der Studiengebühren). Den Antrag musst du vor dem Einberufungsbefehl stellen, ansonsten kann er abgelehnt werden. Normalerweise wirst du nach der Matura oder Lehre einberufen.
Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Formulare dazu hier.
Tipp: Kontaktiere das Militärkommando Vorarlberg und plane deine Termine! Hast du Fragen zum Grundwehrdienst, Aufschub etc., dann wende dich ebenfalls an das Militärkommando Vorarlberg
Als Grundwehrdiener erhältst du ein Monatsgeld. Zudem hast du Anspruch auf kostenlose Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung und Fahrkostenersatz von deinem Wohnort zur Kaserne. Zudem kannst du eine kostenlose ÖBB-Vorteilscard beantragen. In bestimmten Fällen hast du Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt etc. Deine Eltern bekommen während deiner Zeit beim Grundwehrdienst keine Familienbeihilfe. Genauere Details dazu hier.
Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Er dauert neun Monate.
Die Zivildiensterklärung kannst du direkt bei der Musterung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach sechs Monate Zeit, dich für Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden. In dieser Zeit kannst du nicht einberufen werden. Ab dem sechsten Monat kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen.
Achtung: Du kannst die Zivildiensterklärung bis drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an das Militärkommando Vorarlberg senden (behalte eine Kopie!). Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich eine Zivildiensterklärung abzugeben.
Rund vier bis sechs Wochen nach Abgabe deiner Zivildiensterklärung bekommst du den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) zugeschickt. In diesem Bescheid ist die Zivildienstzahl angegeben. Diese brauchst du, um dich von einer Einrichtung als Wunschkandidat anfordern zu lassen. Einrichtungen und freie Stellen kannst du hier suchen.
Tipp: Willst du den Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung machen, suche dir rechtzeitig selbst eine Stelle und lass dich anfordern (ein Jahr vorher). Ansonsten wirst du einer Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen findest du hier.
In diesem Bescheid sind der Beginn und das Ende des Zivildienstes, die Einrichtung sowie die Art der Dienstleistung angeführt. Er wird rund vier Monate bis sechs Wochen vor dem Dienstantritt mit der Post zugeschickt
Einen Aufschub des Zivildienstes bekommst du für eine Lehr- oder Schulausbildung, die vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hat. Beginnst du deine Ausbildung danach (z. B. Studium), bekommst du einen Aufschub nur, wenn durch die Unterbrechung ein großer Nachteil für dich entstehen würde (z. B. der Verlust der Studienbeihilfe).
Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten.
Entscheidest du dich doch für den Wehrdienst, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen. Formulare dazu hier.
Als Zivildiener bekommst du ein monatliches Taschengeld und hast Anspruch auf Verpflegung oder Verpflegungsgeld. Du bekommst die ÖBB-Österreichcard Zivildienst und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Genauere Details dazu hier.
Anstatt dem Zivildienst kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Umweltschutzjahr in Österreich machen. Eine weitere Möglichkeit ist der Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland) – siehe Infos weiter unten. Diese Ersatzdienste dauern mindestens zehn Monate. Voraussetzungen: Du bist tauglich und hast die Zivildiensterklärung abgegeben. Mehr Infos beim Sozialministerium oder hier.
Der Auslandsdienst ist ein Ersatz für den Zivildienst und dauert mindestens zehn Monate.
Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und dein Interesse für den Auslandsdienst der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt. Der Auslandsdienst ist nur bei Organisationen möglich, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind.
Du hast Anspruch auf Taschengeld und Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr). Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft hängen vom Vertrag ab, den du mit der Organisation abschließt, bei der du dich bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs und je nach Vertrag unterschiedlich. Genauere Details dazu hier.
Tipp: Auf unserem Blog berichten Jugendliche von ihren Auslandserfahrungen.
Wenn du Fragen zu deinem bevorstehenden Grundwehrdienst, Zivildienst im Inland oder dem Auslandienst hast, dann wende dich an eine der folgenden Beratungsstellen.
aktualisiert 04/2019, aha.bludenz@aha.or.at